Datenschutzkonferenz fordert EU-Gesetzgeber zur endgültigen Absage an die Chatkontrolle auf
Veröffentlicht am:Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 05.05.2026
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) appelliert an die Gesetzgebungsorgane der Europäischen Union sowie an die Bundesregierung, Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben. Anlass dafür ist die voraussichtlich am 11. Mai 2026 beginnende vierten Verhandlungsrunde (Trilog) über die geplante EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. In ihrer jüngsten Entschließung weisen die Datenschützer_innen erneut darauf hin, dass die anlasslose Chatkontrolle, also die flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation auf Messenger-Diensten, das Durchbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und auch die Umgehungen einer solchen durch Client-Side Scanning unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe sind und Millionen Europäerinnen und Europäer unter Generalverdacht stellen. Unter Client-Side Scanning versteht man den Zugriff auf Daten etwa von einem Handy, noch bevor sie verschlüsselt, gespeichert oder versendet werden.
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