Automatische Sprachassistenzsysteme – Klare Schritte zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben durch Google sowie andere Anbieter gefordert
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 26.08.2019.
Nach Medienberichten zur Praxis des Transkribierens von Sprachaufnahmen durch den Google Assistant und der Ankündigung von Google, diese Praxis für mindestens drei Monate zu stoppen, hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) den Vertretern von Google in der letzten Woche die rechtlichen Vorgaben erläutert, die vor einer Wiederaufnahme der beanstandeten Praxis umzusetzen sind.