Großflächige anlasslose technische Prüfung von Schul-Websites: Auf vielen Websites zeigen sich die gleichen datenschutzrechtlichen Auffälligkeiten

Pressemitteilung des Kath. Datenschutzzentrums Frankfurt/M. vom 09.04.2025

Das Kath. Datenschutzzentrum Frankfurt/M., das die datenschutzrechtliche Aufsicht über sieben mittel- und südwestdeutsche (Erz-)Bistümer ausübt, führt in unregelmäßigen Abständen bei den im Zuständigkeitsbereich befindlichen Einrichtungen anlasslose Prüfungen durch, die technische, organisatorische und rechtliche Aspekte des Datenschutzes betreffen. Dabei werden Datenschutzmaßnahmen gleichartiger Einrichtungen untersucht, um die gesetzeskonforme Umsetzung des Datenschutzes festzustellen und auf verbesserungswürdige oder gegebenenfalls sogar fehlerhafte Aspekte hinweisen zu können.

Aktuell wurden mehr als 240 Websites von Schulen untersucht und bei dieser großflächigen technischen Prüfung fiel auf, dass sich auf vielen Schul-Websites die gleichen datenschutzrechtlich problematischen Auffälligkeiten zeigten.

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BfDI steht für die Bündelung der Aufsicht zur Verfügung

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 10.04.2025

CDU/CSU und SPD streben laut ihrem Entwurf für einen Koalitionsvertrag an, die datenschutzrechtliche Aufsicht über die private Wirtschaft bei der Bundesdatenschutzbeauftragten zu bündeln.

Ich stehe bereit, diese neue Verantwortung anzunehmen und werde mich für einen innovationsfreundlichen und zugleich effektiven Datenschutz einsetzen, so die Bundesdatenschutzbeauftragte. Bereits heute ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig für die Aufsicht über einige bundesweit tätige Wirtschaftsunternehmen mit datengetriebenen Geschäftsmodellen und unterschiedlichen Standorten, beispielsweise Telekommunikations- und Postdienste.

Ziel einer Bündelung muss es sein, passgenaue, branchenspezifische Beratung anzubieten und einheitliche Entscheidungen zu gewährleisten. Zeitgleich müssen Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin gut geschützt bleiben wenn ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

Die neue Koalition hat außerdem vorgesehen, dass die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit umbenannt werden soll in die Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit. Dazu Specht-Riemenschneider: Es ist ohnehin meine Überzeugung, dass Datenschutz der Datennutzbarkeit zusammengedacht werden müssen. Zugleich bedeutet eine Umbenennung nicht, dass ich mich dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger weniger verbunden fühlen werde.

Artikel auf https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/04_B%C3%BCndelung-Aufsicht.html?nn=251944

KDSA veröffentlicht ihren 9. Tätigkeitsbericht von 2024

Die KDSA Ost (Kirchliche Datenschutzaufsicht der ostdeutschen Bistümer und des Katholischen Militärbischofs) hat ihren 9. Tätigkeitsbericht herausgegeben.

Wie in den Jahren zuvor, haben wir uns bemüht, unseren Bericht als Informationsmittel zu gestalten. So soll neben einer bloßen Darstellung unserer Tätigkeit auch die Entwicklung des Datenschutzes über den kirchlichen Bereich hinaus erläutert werden.

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Datenschutzbericht 2025 – Mehr Beschwerden, mehr Datenpannen … und jetzt auch noch mehr Datenrecht: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz hilft

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für Datenschutz und für Informationszugang Schleswig-Holstein vom 09.04.2025

Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2024 vorgelegt. Die Zahl der Beschwerden hat ein Rekordhoch erreicht, und auch die gemeldeten Datenpannen werden jährlich mehr. Außerdem zeigt sich ein großer Beratungsbedarf angesichts der neuen Anforderungen aus dem europäischen Datenrecht, beispielsweise in den Bereichen Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz (KI). Hansens Behörde – das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) – hilft.

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Pressemitteilung der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder: Koalitionspläne zum Datenschutz bringen Nachteile für die regionale Wirtschaft und die Menschen vor Ort

Pressemitteilung der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder vom 26.03.2025

Pressemitteilung
Koalitionspläne zum Datenschutz bringen Nachteile für die regionale Wirtschaft und die Menschen vor Ort

Datenschutzbehörden der Länder legen eigene Reformvorschläge vor.

Die Datenschutzbehörden der Länder wenden sich gegen die Vorschläge zur Zentralisierung der Datenschutzaufsicht. Weitreichende Folgen für die regionale Wirtschaft, Bürger:innen und freie Berufe werden ignoriert.

Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, für die Datenschutzbehörden der Länder: „Wir sind nah dran an Wirtschaft, Vereinen und den Menschen in unseren Ländern. Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten und sind unmittelbar ansprechbar. Wir sind eng vernetzt mit Unternehmen, Vereinen und Verbänden vor Ort. Auf regionale Themen und Beratungsbedarf reagieren wir zielgerichtet mit individueller Beratung, Veranstaltungen, Schulungen und Veröffentlichungen.“

Datenschutz betrifft alle. Mit den Landesdatenschutzbehörden gibt es bewährte Ansprechpartnerinnen vor Ort, die durch Veranstaltungen im Land und regionale Veröffentlichungen bekannt sind. Dadurch profitieren insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler:innen – immerhin 99,2 Prozent der Unternehmen in Deutschland – in besonderer Weise von den heutigen Strukturen im Datenschutz. Zentralisierung führt hier nicht zu Entbürokratisierung. Das eigentliche inhaltliche Ziel ist ein gemeinsames: Rechtssicherheit durch einheitliche Auslegung und weniger Bürokratie durch einfachere Verfahren mit klaren Zuständigkeiten.

Die Datenschutzbehörden der Länder greifen daher die Pläne aus den Koalitionsverhandlungen zur Reform der Datenschutzkonferenz (DSK) auf und schlagen konkret vor:

1. Eine Datenschutzbehörde als Ansprechpartnerin für Unternehmen und Forschende: Zentrale Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde bei länderübergreifenden Sachverhalten, z. B. bei Forschungsprojekten oder bei Konzernen mit mehreren Standorten.

2. Effiziente Arbeitsteilung durch Ausweitung des Eine-für-Alle-Prinzips (EfA) auf die Datenschutzbehörden: Das Ergebnis der Prüfung von länderübergreifend oder bundesweit eingesetzten Verfahren durch eine Landesbehörde bindet die anderen Behörden.

3. Eine starke Stimme, die einheitlich entscheidet: Die DSK institutionalisieren und mit einer Geschäftsstelle zum gemeinsamen Entscheidungsgremium von Bund und Ländern formen. Rechtssicherheit durch verbindliche Mehrheitsentscheidungen in der DSK schaffen.

LfDI BW Prof. Dr. Tobias Keber ergänzt: „Ich unterstütze die Reformvorschläge der Landesbehörden. Insbesondere die Arbeit in künftigen Reallaboren, wo Behörden, Wissenschaft und Unternehmen an datenschutzfreundlichen innovativen Techniken auch beim Einsatz von KI arbeiten, kann nur vor Ort wirksam geleistet werden. Seit vielen Jahren steht der Beratungsansatz im Zentrum unserer Arbeit in Baden-Württemberg, um niederschwellig Vereine, Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen.“