Bundesverfassungsgericht stärkt den Datenschutz – Regelung zur automatisierten Datenauswertung durch die Polizei Hamburg verfassungswidrig
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 16.02.2023.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seiner heutigen Entscheidung den § 49 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) für nichtig erklärt. Die Vorschrift verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als informationelle Selbstbestimmung.