Bundesverfassungsgericht stärkt den Datenschutz – Regelung zur automatisierten Datenauswertung durch die Polizei Hamburg verfassungswidrig

Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 16.02.2023.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seiner heutigen Entscheidung den § 49 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) für nichtig erklärt. Die Vorschrift verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als informationelle Selbstbestimmung.

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BfDI begrüßt Urteil zu polizeilichen Datenanalysen

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 16.02.2023

Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine grundlegende Entscheidung zu Datenanalysen in polizeilichen Dateien getroffen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, sieht die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt.

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Aufsicht und Aufklärung – Aktionsplan des LfDI Rheinland-Pfalz für das Jahr 2023

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 15.02.2023

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland- Pfalz (LfDI) hat für das Jahr 2023 einen Aktionsplan erstellt. Er setzt einen Schwerpunkt auf die Schaffung und Erhaltung digitaler Souveränität hinsichtlich technischer Entwicklungen, Digitalisierungsprozessen und Datenströmen.

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45 Jahre Bundesbeauftragter für den Datenschutz

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 13.02.2023

Seit 45 Jahren kontrolliert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), ob die rechtlichen Bestimmungen zum Datenschutz umgesetzt und eingehalten werden. Dabei ging es immer um den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

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Urteil zur Beschäftigtendatenerhebung bei Amazon Winsen

Thiel: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegt unternehmerische Interessen“

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 10.02.2023

In seiner gestrigen Sitzung hat das Verwaltungsgericht Hannover die von der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen ausgesprochene Untersagungsverfügung gegenüber der Amazon Logistik Winsen GmbH aufgehoben. Mit dieser Verfügung hatte die LfD Niedersachsen der Amazon Logistik Winsen GmbH untersagt, ununterbrochen und jeweils aktuell und minutengenau Qualitäts- und Quantitätsleistungsdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erheben und weiter zu verarbeiten.

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