Gemeinsamer Rundfunkdatenschutzbeauftragter von BR, SR, WDR, DRadio und ZDF veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2021

Seit 2019 nimmt ein gemeinsamer Rundfunkdatenschutzbeauftragter die unabhängige Datenschutzaufsicht nach Art. 51 DSGVO über die drei ARD-Landesrundfunkanstalten BR, SR und WDR, das ZDF und das Deutschlandradio sowie deren jeweiligen Beteiligungsunternehmen wahr. Sein jetzt veröffentlichter Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 fasst die wichtigen medienrelevanten Entwicklungen zum Datenschutzrecht und zur Datenschutzpraxis zusammen. Er gibt einen Überblick über die Schwerpunkte der Aufsichtstätigkeit im vergangenen Jahr einschließlich der Ergebnisse einer Untersuchung von insgesamt 24 Datenschutzerklärungen zu Websites der Rundfunkanstalten und einiger ihrer Beteiligungsunternehmen sowie von ihnen verantworteter Apps. Außerdem zieht der Bericht nach drei Jahren Praxiserfahrung eine Zwischenbilanz der ersten gemeinsamen Datenschutzaufsichtsbehörde im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Der Tätigkeitsbericht ist über die Infothek <https://www.rundfunkdatenschutz.de/infothek/taetigkeitsbericht-2021.file.html/TB%202021.pdf> der Website des Gemeinsamen RDSB (www.rundfunkdatenschutz.de <http://www.rundfunkdatenschutz.de>) abrufbar.

Aktueller Datenschutzbericht: noch zu wenig aus Fehlern und Pannen gelernt

Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein vom 22.02.2022

Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Der Bericht greift zahlreiche Themen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit auf, mit denen sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) im vergangenen Jahr beschäftigt hat. Wiederkehrende Probleme: Missbrauch vorhandener Daten, Rechtsverstöße aus Unachtsamkeit und viele Datenpannen.

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Presse-Information: Corona-Kontaktnachweise spätestens jetzt löschen!

Presseinformation der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

In den beiden zurückliegenden Jahren mussten zahlreiche Einrichtungen und Betriebe die Namen und Kontaktdaten ihrer Gäste, Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besucher erheben. Im Fall der Infektion einer dieser Personen mit dem Corona-Virus waren die Daten an die Gesundheitsämter weiterzugeben, damit diese die Kontakte der Betroffenen nachverfolgen und dadurch die Ausbreitung des Coronavirus eingrenzen konnten. Dies betraf beispielsweise Gaststätten, Freizeit- und Sportangebote, Veranstaltungen oder Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Seit der Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung der Landesregierung vom 8. Februar 2022 ist die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung weitgehend entfallen. Dagmar Hartge:

Das Ende der Kontaktdatenerhebung möchte ich zum Anlass nehmen, darauf aufmerksam zu machen, dass die Kontaktnachweise nach einer vierwöchigen Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht zu vernichten oder zu löschen sind. Diese Regelung ist nicht neu. Spätestens nach dem 8. März 2022 dürfen aber – bis auf wenige Ausnahmen – überhaupt keine personenbezogenen Daten mehr vorliegen. Restaurants, Cafés und Freizeiteinrichtungen sind aufgefordert, jetzt zu handeln.

Lediglich in Krankenhäusern, in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie in Pflegeheimen besteht die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung fort. Hier gilt die Vier-Wochen-Frist kontinuierlich weiter, d. h. die Daten sind jeweils vier Wochen nach ihrer Erhebung zu vernichten bzw. zu löschen. Die Frist gilt für jeden einzelnen Datensatz.

Datenschutzgerecht ist die Entsorgung dann, wenn die Kontaktnachweise vollständig und unwiderruflich vernichtet oder gelöscht sind. Bei Daten, die in Papierform erhoben wurden, sollte ein geeigneter Schredder verwendet werden. Ein einmaliges Zerreißen genügt nicht. Daten, die in elektronischer Form erhoben wurden, sind – sofern das jeweilige System eine automatische Löschung nach vier Wochen nicht ohnehin vorsieht – so zu löschen, dass sie nicht wiederhergestellt werden können.

Verantwortlich: Sven Müller, Tel. 033203 356-0
Kleinmachnow, 22. Februar 2022

 

BlnBDI startet datenschutzfreundlichen Social-Media-Kanal

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 16.02.2022

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) nutzt ab sofort den Mikroblogging-Dienst Mastodon für ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Interessierte Nutzer:innen können der BlnBDI unter @blnbdi@social.bund.de folgen.

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Koordinierte Durchsetzung durch 22 Aufsichtsbehörden zur Nutzung von Cloud-Diensten durch den öffentlichen Sektor

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 15.02.2022

Die europäischen Aufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte haben eine Untersuchung über die Nutzung cloud-basierter Dienste durch den öffentlichen Sektor eingeleitet. Damit wird die erste koordinierte Durchsetzungsmaßnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) eingeleitet.

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