Hessischer Datenschutzbeauftragter fordert Antworten zu ChatGPT
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 19.04.2023
Der Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Alexander Roßnagel hat heute das in San Francisco ansässige Unternehmen OpenAI, das den derzeit vieldiskutierten Dienst ChatGPT betreibt, aufgefordert, einen Fragenkatalog zur Datenverarbeitung bei ChatGPT zu beantworten. Seine Fragen betreffen die Gewährleistung des Grundrechts- und Datenschutzes bei der Nutzung dieses Dienstes. „Je nach Fragen- oder Aufgabenstellung an ChatGPT gibt die nutzende Person unterschiedlich viele, teils sensitive Informationen von sich preis – etwa zu Interessen an politischen, religiösen, weltanschaulichen oder wissenschaftlichen Fragen oder zu ihrer familiären oder sexuellen Lebenssituation. Auch können Fragen über andere Personen gestellt werden. Unklar ist, zu welchen Zwecken eingegebene Daten verarbeitet werden und aus welchem Datenpool die hinter dem Dienst liegende, künstliche Intelligenz ihr Wissen speist. Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann ich prüfen, ob sich OpenAI mit ChatGPT an die europäischen Datenschutzvorgaben hält,“ erklärt Roßnagel.
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