Bewertung des Angemessenheitsbeschlusses für die USA. Thomas Fuchs: „Die Wahrheit ist auf dem Platz“
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 01.03.2023.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses für die USA (EU-US Data Privacy Framework) veröffentlicht. In seiner Bewertung hat das gemeinsame Gremium der europäischen Datenschutzbehörden zahlreiche kritische Punkte identifiziert, sich aber nicht gegen eine Annahme des Beschlusses durch die EU-Kommission ausgesprochen. Die zentralen Defizite sind einerseits das Festhalten am Instrument der Massenüberwachung (sogenannte bulk collection) und andererseits die fehlende Transparenz im Rechtschutzverfahren. Auf diese Punkte hat der HmbBfDI bereits in seinem Informationsschreiben aus November 2022 hingewiesen, das auch im Lichte der EDSA-Positionierung unverändert gilt.