Aufsichtsstruktur für die Durchsetzung des Data Act in Deutschland ist verfassungs- und europarechtswidrig
Veröffentlicht am:Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 14.03.2025
Die Landesdatenschutzbeauftragten sprechen sich bei der Umsetzung des Data Acts für eine föderale Aufsicht aus, die Europa- und Verfassungsrecht beachtet und Doppelstrukturen vermeidet. Das geht aus der Stellungnahme der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder zum Referentenentwurf für ein Data Act Durchführungsgesetz hervor.
Die Aufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verantwortliche aus dem nicht-öffentlichen Bereich unterliegt in Deutschland mit wenigen Ausnahmen den jeweiligen Landesdatenschutzbehörden. Im Gegensatz dazu soll nach § 3 des Referentenentwurfs die Zuständigkeit für die Überwachung der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Rahmen des Data Act auf die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) übertragen werden.