Sachsens Datenschutzbeauftragte veröffentlicht neue Auflage von »Achtung Kamera!«

Weiterhin Anstieg bei Beschwerden zur Videoüberwachung
Bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten sind in der ersten Jahreshälfte mehr Beschwerden zu Videoüberwachungen eingegangen. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum stieg die Zahl auf 115 – ein Plus von 20 Prozent.
Der Anstieg ist bislang ausschließlich auf Fälle zurückzuführen, in denen Privatpersonen oder Unternehmen Kameras einsetzen. Meist reichen Betroffene aus der Nachbarschaft eine Beschwerde ein. Eingaben zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen, wie Kommunen oder die Polizei, gibt es weiterhin nur wenige.
Dr. Juliane Hundert: »Der Zuwachs an Beschwerden macht deutlich, dass sich immer mehr Menschen durch privatmotivierte Videoüberwachung in ihrer Freiheit eingeschränkt fühlen. Inwieweit die Beschwerden berechtigt sind, lässt sich jedoch erst nach Abschluss der Verfahren sagen. Es deutet derzeit aber vieles darauf hin, dass in der Mehrzahl Datenschutzverstöße vorliegen. Erfahrungsgemäß überwiegen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen fast immer das berechtigte Interesse der Kamerabetreibenden.«

Mehr Bußgelder
Wer mit seiner Kamera gegen das Datenschutzrecht verstößt, dem drohen Schadensersatzklagen der betroffenen Personen und ein Bußgeld. Letzteres verhängte die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte bereits in der ersten Jahreshälfte so oft wie im gesamten Jahr zuvor:
Bis Ende Juni 2024 betrafen fünf Bußgelder Videokameras in Fahrzeugen (Dashcams) sowie in zwei Fällen stationäre Kameras in Mehrfamilienhäusern. Die Bußgeldhöhe bewegte sich jeweils zwischen 100 Euro und 900 Euro. In einem weiteren Fall sprach die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ein Bußgeld von 30.000 Euro aus. Von der – auch eine Audioaufzeichnung umfassenden – Videoüberwachung eines Gewerbebetriebs waren nicht nur Kunden auf einem Parkplatz, sondern auch Fahrzeugführer und Passanten, insbesondere Kinder, betroffen. Die Kameras erfassten neben öffentlichen Straßen und Gehwegen zudem Nachbarn auf ihren Privatgrundstücken und Beschäftigte einer angrenzenden Baustelle. Das Bußgeld ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Mit »Achtung Kamera!« dem Ärger aus dem Weg gehen
Unter welchen Voraussetzungen eine Videoüberwachung überhaupt zulässig ist, darüber informiert die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte in der Broschüre »Achtung Kamera!«. Der Ratgeber für Verantwortliche und Betroffene war Anfang des Jahres erschienen und umfasste in der 1. Auflage 1.000 Exemplare. Knapp sechs Monate später waren diese bereits vergriffen.
»Die gestiegenen Fallzahlen sowie die große Nachfrage nach der Broschüre sprachen klar für eine zweite Auflage. In dieser wurde die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs von Ende Januar berücksichtigt. Durch das Urteil liegen die rechtlichen Hürden für Polizeibehörden höher, wenn sie gefährdete öffentliche Anlagen oder Einrichtungen mit Kameras überwachen möchten«, erklärt Dr. Juliane Hundert.
Weiterhin erhalten Leserinnen und Leser in »Achtung Kamera!« einen umfassenden Überblick zur Rechtslage für die häufigsten Verarbeitungssituationen, unter anderem zur Videoüberwachung von Beschäftigten, in der Nachbarschaft, in Kleingärten, auf Baustellen, in der Gastronomie, im Handel, in Freizeiteinrichtungen, in medizinischen Einrichtungen, im ÖPNV, in Autos, mit Drohnen etc. Ebenso wird die Rechtslage bei der Videoüberwachung durch sächsische Kommunen und die Polizei erläutert.

Die Broschüre können Interessierte auf der Website der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten herunterladen: www.datenschutz.sachsen.de
In gedruckter Form ist »Achtung Kamera!« über den zentralen Broschürenversand des Freistaates Sachsen erhältlich: publikationen.sachsen.de

Weiterführende Links:
Download der Broschüre »Achtung Kamera!«

Landesbeauftragter für den Datenschutz nutzt datenschutzfreundliches Netzwerk Mastodon

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 18.07.2024

Seit kurzem ist die Datenschutzaufsicht Niedersachsen auf dem sozialen Netzwerk Mastodon aktiv. Über den Kurznachrichtendienst informiert und kommentiert die Behörde rund um die Themen Datenschutz und Datensicherheit.

Ihren Account social.bund.de/@datenschutz_nds betreibt die Datenschutzaufsicht auf der Mastodon-Instanz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Dort sind außer dem BfDI (@bfdi) unter anderem die Datenschutzaufsichten von Berlin (@BlnBDI) und Rheinland-Pfalz (@lfdi_rlp) vertreten.

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TLfDI übergibt Staffelstab Arbeitskreis „Datenschutz- /Medienkompetenz“ an Mecklenburg-Vorpommern

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) vom 01.07.2024

Erfurt, 01.07.2024: Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) wird bei ihrer Arbeit durch die Arbeitskreise unterstützt. Die Arbeitskreise (AK) arbeiten der Datenschutzkonferenz zu und bereiten deren Entscheidungen vor. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) hat den Vorsitz der Arbeitskreise „Schulen und Bildungseinrichtungen“ und „Datenschutz- /Medienkompetenz“ inne. Den Vorsitz des AK „Datenschutz- /Medienkompetenz“ übergibt Tino Melzer am 1. Juli 2024 an den Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern (LfDI M-V). Die Übergabe wurde bei der 107. DSK in Bremerhaven vorab abgestimmt und nunmehr durch die DSK beschlossen. Durch den Übergang des Vorsitzes, soll einerseits der Akzent beim TLfDI klar auf dem AK „Schulen und Bildungseinrichtungen“ liegen und andererseits neue Perspektiven für den AK „Datenschutz-/Medienkompetenz“ beim LfDI M-V geschaffen werden. Der LfDI M-V arbeitet sehr vielfältig auf diesem Gebiet, und insbesondere auch im Rahmen von „YoungData“<https://youngdata.de/datenschutz> schon seit Jahren eng mit der Behörde des TLfDI zusammen. Somit kann die Arbeit des AK „Datenschutz- /Medienkompetenz“ nahtlos weitergeführt werden. „Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz hat auf dem Gebiet der Medienkompetenz bereits ein großes Ziel erreicht“, so Tino Melzer heute. „Dr. Lutz Hasses (TLfDI a.D.) großer Wunsch, das Unterrichtsfach „Medienkunde“ einzuführen, geht mit Beginn des neuen Schuljahres in Thüringen in Erfüllung“. Auch weiterhin wird das Thema Medienkompetenz in Thüringen eine wichtige Rolle spielen. Der TLfDI bietet dazu insbesondere auch Vorträge und Projekttage für Schulen an, denn umso eher hier Kompetenzen zu den Themen Datenschutz und Medien vermittelt werden, umso besser.

Guter Datenschutz gerade auch für die Kleinsten: Überwältigende Resonanz auf Datenschutz-Webinar für Kitas

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 28.06.2024

Rund 500 Erzieherinnen und Erzieher aus rheinland-pfälzischen Kitas haben in dieser Woche an einem Webinar teilgenommen, das der Landesdatenschutzbeauftragte speziell für den frühkindlichen Bereich anbot. Unter dem Motto „Fotos, Portfolio, Einwilligung – Kita-Datenschutz gut umgesetzt“ informierte das Team des Landesbeauftragten zu datenschutzrechtlichen Fragen, die sich im Kita-Alltag auftun – vom Fotografieren beim Kita-Sommerfest bis hin zu Namensschildern am Kleiderhaken. Das Webinar war eine von sechs Aktionen, die der Landesbeauftragte zur diesjährigen „Woche der Medienkompetenz Rheinland-Pfalz“ beitrug.

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Großes Interesse an Fachtagung für Datenschutzbeauftragte: 3. Datenschutztag Hessen und Rheinland-Pfalz zu KI und kommenden Herausforderungen

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

„Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs“ – so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem heute (25.06.2024) mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen. Gemeinsam eingeladen hatten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel.

Einen inhaltlichen Schwerpunkt der Keynotes und Fachvorträge bildete der Einfluss neuester technischer und gesetzgeberischer Entwicklungen auf die Arbeit der Datenschutzbeauftragten – allen voran Künstliche Intelligenz und der KI-Verordnung, der sie reguliert.

So betonte Prof. Kugelmann in seiner Eröffnungsrede, dass der Aufgabenwandel, der mit den aktuellen Entwicklungen einhergeht, auch einen Wandel der Herausforderungen mit sich bringt, vor denen Datenschutzbeauftragte stehen. „Bisher musste man die Gefahr der Vermischung der Beratungs- und Kontrollaufgaben mit der operativen Umsetzung des Datenschutzrechts im Blick haben. Künftig wird es auch um die Gefahr der Relativierung der Kernaufgabe der Datenschutzbeauftragten aufgrund zusätzlicher Aufgaben oder Rollen gehen. Gerade vor diesem Hintergrund muss die durch ihre Unabhängigkeit gesicherte Stellung der Datenschutzbeauftragten unbedingt erhalten bleiben.“

Mit Blick auf den Aufgabenwandel, der den Datenschutzbeauftragten während der Tagung prognostiziert wurde, verschärfen sich aber auch – insbesondere in öffentlichen Bereichen – altbekannte Herausforderungen wie der Ressourcenmangel und eine hinreichende und kontinuierliche Qualifizierung. Prof. Roßnagel verwies in seiner folgenden Keynote außerdem auf die Erforderlichkeit, ein effizientes Datenschutz-Managementsystem in Organisationen zu implementieren, um effektiv und effizient umsetzen zu können. „Einer der Schlüsselfaktoren für ein erfolgreiches Datenschutzmanagement ist, dass Datenschutzbeauftragte frühzeitig in alle Projekte und Verfahrensschritte eingebunden werden“, so Roßnagel. „Nur wenn man sich rechtzeitig mit dem Datenschutzbeauftragten abstimmt, erhält man auch rechtzeitig die Bestätigung, dass IT-Projekte dem Datenschutz entsprechen. So vermeidet man kostspielige Verzögerungen.“

Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD, ging in seiner Keynote unter anderem auf die Vorschläge ein, die der Berufsverband vorgelegt hat, um Unternehmen – auch vor dem Hintergrund wachsender regulatorischer Anforderungen – bürokratisch zu entlasten. Einen wesentlichen Ansatzpunkt sieht Spaeing darin, eine Herstellerhaftung auch im Bereich des Datenschutzes einzuführen: „Wir müssen dafür sorgen, dass Dinge, die außerhalb des Datenschutzes Standard sind, auch im Datenschutz Geltung haben. Es kann nicht sein, dass vor allem auch kleine und mittlere Unternehmen dafür geradestehen, was eigentlich die Microsofts, Googles und SAPs dieser Welt leisten müssten.“

Die vierte Keynote des Tages hielt die Hessische Ministerin für Digitalisierung und Innovation Prof. Dr. Kristina Sinemus. „Daten sind die entscheidenden Treiber und die Grundlage für digitale Innovationen, Wertschöpfung und Wohlstand. Gleichzeitig muss ihre Nutzung verantwortungsbewusst und rechtssicher zum Schutz der Gesellschaft gestaltet sein. Datenschutz sollte in allen digitalen Prozessen von Anfang an mitgedacht werden. Datensicherheit ist uns wichtig, aber es darf Innovationen nicht behindern, das ist unser gemeinsames Ziel“, so Sinemus.

Der Datenschutztag Hessen und Rheinland-Pfalz lud zu insgesamt 17 zum Teil parallel stattfindenden Keynotes, Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen ein. Ein besonderes Merkmal der Tagung ist seit der Premiere vor drei Jahren die Gelegenheit für die Teilnehmenden, sich nicht nur untereinander auszutauschen, sondern mit ihren Fragen auch direkt an die Fachleute aus den Aufsichtsbehörden heranzutreten. Das gilt sowohl für die Tagungspausen als auch für das interaktive Abschlusspanel „Die Aufsichtsbehörden beantworten Ihre Fragen“. Aufgrund der positiven Resonanz ist bereits eine vierte Ausgabe des Datenschutztages Hessen & Rheinland-Pfalz geplant, sie wird am 2. Juli 2025 in Frankfurt am Main stattfinden.