Was darf bei Schulstart vor die Linse?

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) vom 06.08.2025

Nicht nur für die Kinder ist der Tag der Einschulung ein großer Schritt, auch für die Eltern und Großeltern ist dies ein Moment, der lange in Erinnerung bleiben wird. Um die großen und kleinen Emotionen des Tages festzuhalten, machen Eltern und Angehörige viele Fotos von ihren Sprösslingen. Im Trubel der Schuleinführungsfeiern ist es aber manchmal schwierig, nur das eigene Kind vor die Linse zu bekommen, deshalb ist es wichtig, den richtigen Umgang mit Aufnahmen zu kennen, auf denen weitere Personen zu sehen sind.

Weiterlesen Was darf bei Schulstart vor die Linse?

Schulstart in Sachsen: Was Eltern und Lehrkräfte beim Fotografieren und Filmen beachten sollten

Mit prall gefüllter Schultüte und dem ersten eigenen Schulranzen starten Sachsens Abc-Schützinnen und -Schützen am 9. August in einen neuen Lebensabschnitt. Gleichwohl ist die Einschulung für die gesamte Familie ein außergewöhnliches Ereignis. Im Laufe der Schulzeit folgen eine ganze Reihe weiterer Veranstaltungen wie beispielsweise Schulfeste und Abschlussbälle. »Diese besonderen Momente können selbstverständlich auch bildlich festgehalten werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten oder gefilmten Personen nicht außer Acht gelassen werden«, betont Dr. Juliane Hundert, Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB). Immer wieder erhält sie dazu Eingaben.

Das gilt für Eltern und Angehörige
Rechtlich auf der sicheren Seite sind Eltern und Angehörige, wenn sie nur das eigene Kind fotografieren. Werden die Bilder weitergegeben, zum Beispiel an Freunde oder Verwandte, ist das unproblematisch.
Gleiches gilt für Bilder, auf denen auch andere Kinder zu sehen sind, solange die Aufnahmen nur innerhalb des Familien- und Freundeskreises gezeigt werden. Sollen die Aufnahmen allerdings in sozialen Netzwerken, auf öffentlichen Websites oder für einen größeren Nutzerkreis außerhalb des familiären Umfelds zugänglich gemacht werden, ist eine Einwilligung der betroffenen Personen notwendig.
»Wenn mehrere Kinder auf den Aufnahmen zu sehen sind, müssen Eltern die Rechte und Wünsche dieser Familien berücksichtigen. Es ist nicht selbstverständlich, dass alle mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Nicht jeder möchte beispielsweise, dass das Bild seines Kindes später in einem Social-Media-Post auftaucht«, erklärt Dr. Juliane Hundert.
Viele Schulen in Sachsen richten deshalb bei Veranstaltungen Fotozonen ein, in denen das Fotografieren ausdrücklich erlaubt ist. Dort können Eltern und Verwandte Bilder machen, während alle, die nicht abgelichtet werden möchten, diese Bereiche meiden.

Das gilt für Schulen
Wollen Lehrkräfte sowie andere von der Schule beauftragte Dritte Bildaufnahmen von Schülerinnen und Schülern anfertigen – und diese beispielsweise auf der Schulwebsite veröffentlichen – muss dafür eine Einwilligung der Sorgeberechtigten vorliegen. In Sachsen können grundsätzlich auch Kinder ab dem 14. Lebensjahr selbst zustimmen, sofern sie die ausreichende Einsichtsfähigkeit besitzen. Eine Einwilligung ist ebenfalls bei Tonmitschnitten erforderlich.

Mehr Informationen: www.datenschutz.sachsen.de
Was zu einer wirksamen Einwilligung gehört, darüber informiert Sachsens Datenschutzbeauftragte auf ihrer Website. Dort werden auch die häufigsten Fragen zum Datenschutz beim Fotografieren und Filmen in der Schule beantwortet, unter anderem, ob Lehrkräfte private Geräte für Aufzeichnungen nutzen dürfen und was bei Aufnahmen durch die Presse zu beachten ist. Wer diese Hinweise berücksichtigt, kann unbeschwert schöne Erinnerungen festhalten.

Weiterführende Links:
Häufige Fragen zum Fotografieren und Filmen in der Schule

Zahl der Datenschutzbeschwerden im ersten Halbjahr 2025 stark angestiegen

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 31.07.2025

In der ersten Jahreshälfte 2025 haben sich deutlich mehr Personen beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen über mögliche Datenschutzverstöße beschwert als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. So verzeichnete die Behörde von Januar bis Juni 2025 1.689 Datenschutzbeschwerden, im Vorjahreszeitraum waren es 1.186. Das entspricht einem starken Anstieg von etwa 42 Prozent.

Weiterlesen Zahl der Datenschutzbeschwerden im ersten Halbjahr 2025 stark angestiegen

Geplante Videoüberwachung des Busbahnhofs in Tübingen: Erstmals datenschutzrechtlicher Hinweis nach Polizeigesetz gegenüber einer Kommune erlassen

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 24.07.2025

Im Februar dieses Jahres hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aus Presseberichten Kenntnis von den Plänen der Stadt Tübingen erlangt, im Bereich des Busbahnhofs eine Videoüberwachung zu installieren. In der Folge hat der Landesbeauftragte die Stadt Tübingen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Vorhabens beraten. Im Ergebnis stellte der Landesbeauftragte fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen nach § 44 Absatz 3 Polizeigesetz Baden-Württemberg für die geplante Videoüberwachung auf Grundlage der aktuellen Sachlage derzeit nicht vorliegen. Da die Stadtverwaltung Tübingen weiterhin an der geplanten Videoüberwachung festhält, hat der Landesbeauftragte die Stadtverwaltung gemäß § 99 Absatz 1 Nr. 4 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG BW) formell auf die voraussichtliche Rechtswidrigkeit der Maßnahme hingewiesen. Es ist das erste Mal, dass der Landesbeauftragte von dieser Befugnis Gebrauch machen muss. Sollte die Stadt Tübingen diesem Hinweis nicht folgen, wird der Landesbeauftragte von seinen weiteren Befugnissen Gebrauch machen und den Rechtsweg beschreiten.

Weiterlesen Geplante Videoüberwachung des Busbahnhofs in Tübingen: Erstmals datenschutzrechtlicher Hinweis nach Polizeigesetz gegenüber einer Kommune erlassen

Urteil im Fall Fanpages liegt vor: BfDI prüft weitere rechtliche Schritte

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 22.07.2025

In den verbundenen Verfahren des Bundespresseamts (BPA) sowie von Meta Platforms Ireland Ltd. (Meta) gegen die BfDI fand vor der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln die mündliche Verhandlung zur Frage des rechtmäßigen Betriebs einer Facebook-Seite („Fanpage“) der Bundesregierung statt. Heute hat das Gericht der Klage zum Teil stattgegeben und den Bescheid der BfDI aus dem Jahr 2023 aufgehoben. Die Klage von Meta wurde in drei von vier Punkten abgewiesen.

Weiterlesen Urteil im Fall Fanpages liegt vor: BfDI prüft weitere rechtliche Schritte