Geplante Videoüberwachung des Busbahnhofs in Tübingen: Erstmals datenschutzrechtlicher Hinweis nach Polizeigesetz gegenüber einer Kommune erlassen
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 24.07.2025
Im Februar dieses Jahres hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aus Presseberichten Kenntnis von den Plänen der Stadt Tübingen erlangt, im Bereich des Busbahnhofs eine Videoüberwachung zu installieren. In der Folge hat der Landesbeauftragte die Stadt Tübingen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Vorhabens beraten. Im Ergebnis stellte der Landesbeauftragte fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen nach § 44 Absatz 3 Polizeigesetz Baden-Württemberg für die geplante Videoüberwachung auf Grundlage der aktuellen Sachlage derzeit nicht vorliegen. Da die Stadtverwaltung Tübingen weiterhin an der geplanten Videoüberwachung festhält, hat der Landesbeauftragte die Stadtverwaltung gemäß § 99 Absatz 1 Nr. 4 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG BW) formell auf die voraussichtliche Rechtswidrigkeit der Maßnahme hingewiesen. Es ist das erste Mal, dass der Landesbeauftragte von dieser Befugnis Gebrauch machen muss. Sollte die Stadt Tübingen diesem Hinweis nicht folgen, wird der Landesbeauftragte von seinen weiteren Befugnissen Gebrauch machen und den Rechtsweg beschreiten.