Geplante Videoüberwachung des Busbahnhofs in Tübingen: Erstmals datenschutzrechtlicher Hinweis nach Polizeigesetz gegenüber einer Kommune erlassen

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 24.07.2025

Im Februar dieses Jahres hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aus Presseberichten Kenntnis von den Plänen der Stadt Tübingen erlangt, im Bereich des Busbahnhofs eine Videoüberwachung zu installieren. In der Folge hat der Landesbeauftragte die Stadt Tübingen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Vorhabens beraten. Im Ergebnis stellte der Landesbeauftragte fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen nach § 44 Absatz 3 Polizeigesetz Baden-Württemberg für die geplante Videoüberwachung auf Grundlage der aktuellen Sachlage derzeit nicht vorliegen. Da die Stadtverwaltung Tübingen weiterhin an der geplanten Videoüberwachung festhält, hat der Landesbeauftragte die Stadtverwaltung gemäß § 99 Absatz 1 Nr. 4 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG BW) formell auf die voraussichtliche Rechtswidrigkeit der Maßnahme hingewiesen. Es ist das erste Mal, dass der Landesbeauftragte von dieser Befugnis Gebrauch machen muss. Sollte die Stadt Tübingen diesem Hinweis nicht folgen, wird der Landesbeauftragte von seinen weiteren Befugnissen Gebrauch machen und den Rechtsweg beschreiten.

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Urteil im Fall Fanpages liegt vor: BfDI prüft weitere rechtliche Schritte

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 22.07.2025

In den verbundenen Verfahren des Bundespresseamts (BPA) sowie von Meta Platforms Ireland Ltd. (Meta) gegen die BfDI fand vor der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln die mündliche Verhandlung zur Frage des rechtmäßigen Betriebs einer Facebook-Seite („Fanpage“) der Bundesregierung statt. Heute hat das Gericht der Klage zum Teil stattgegeben und den Bescheid der BfDI aus dem Jahr 2023 aufgehoben. Die Klage von Meta wurde in drei von vier Punkten abgewiesen.

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Die Diözesandatenschutzbeauftragte der (Erz-)Bistümer Freiburg, Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier veröffentlicht den Tätigkeitsbericht 2024

Pressemitteilung des Kath. Datenschutzzentrums Frankfurt/M. vom 22.07.2025

Das Kath. Datenschutzzentrum Frankfurt/M. veröffentlicht mit dem Bericht des Jahres 2024 seinen nunmehr siebten Tätigkeitsbericht.

Zu lesen ist, dass die kontinuierliche Umsetzung des Datenschutzes und die Entwicklung neuer sowie die Evaluierung und Anpassung bereits bestehender Datenschutzregelungen das Datenschutzjahr 2024 im Zuständigkeitsbereich des Kath. Datenschutzzentrums Frankfurt/M. geprägt haben: Einsichts- und Auskunftsrechte der Aufarbeitungskommissionen wurden geregelt, Meldestellen eingerichtet, Jubiläumsordnungen erlassen, Widerspruchsrechte implementiert und Musterverträge zur Auftragsverarbeitung und zur gemeinsamen Verantwortlichkeit erstellt

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Unternehmen müssen kostenlose Änderungen von Geschlechtseintrag und Vornamen ermöglichen

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 22.07.2025

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) am 1. November 2024 haben trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen einfacher zu ändern. Diese gesetzliche Neuerung bringt auch datenschutzrechtliche Verpflichtungen für Unternehmen mit sich, die umgesetzt werden müssen.

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BfDI startet öffentliche Konsultation zu KI-Modellen

Entwicklung praxisrelevanter Ansätze durch Einbindung der Fachöffentlichkeit

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 10.07.2025

KI-Modelle, insbesondere große Sprachmodelle (sog. LLMs – Large Language Modells) können personenbezogene Informationen wortgetreu und sinngemäß aus ihren Trainingsdaten wiedergeben. Ergebnisse aus KI-Systemen können dementsprechend Rückschlüsse auf bestimmte Personen zulassen. Dieses Problem beschäftigt Aufsichtsbehörden weltweit spätestens seit der Veröffentlichung von ChatGPT und der damit einhergehenden massiven Verfügbarkeit von neuen KI-Angeboten für Verbraucherinnen und Verbraucher.

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