Achtung bei der Nutzung öffentlicher WLANs – auch im Urlaub – der TLfDI mahnt zur Umsicht!

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 30.09.2025

Dem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Herrn Tino Melzer ist es wichtig, Sie vor den Herbstferien für die Nutzung öffentlicher WLANs im Urlaub zu sensibilisieren. Öffentliche WLAN-Netzwerke bedeuten dabei nicht, WLAN-Netze von öffentlichen Stellen, sondern WLAN-Netze / WiFi-Hotspots, die nicht durch ein zusätzliches Passwort gesichert sind. So werden öffentliche WLAN-Netze zwar auch von öffentlichen Stellen bereitgestellt, aber vor allem auch von Hotels, in Ferienwohnungen, bei Tagungsstätten, von Gaststätten, Cafés und vielen mehr.

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Jahreskonferenz des Digital Cluster Bonn – Bonner Digitalbehörden: Enge Zusammenarbeit für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 23.09.2025

Technologische Innovationen wie Künstliche Intelligenz (KI) treiben die Transformation der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung voran. Weder Unternehmen noch moderne Behörden werden daran vorbeikommen, sie künftig bei ihrer Arbeit einzusetzen. Damit verbunden sind große Chancen aber auch erhebliche Risiken. Die Bundesbehörden am Standort Bonn arbeiten deshalb an Konzepten für den verantwortungsbewussten Umgang mit dieser neuen Technologie.

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Datenschutzkonferenz fordert verfassungskonforme Ausgestaltung automatisierter Datenanalysen durch Polizeibehörden

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 18.09.2025

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer Zwischenkonferenz am 17. September 2025 Anforderungen an den Einsatz automatisierter Datenanalysen durch Polizeibehörden verabschiedet. Zudem befasste sich die DSK mit Datenübermittlungen in der Gesundheitsforschung, der Debatte um eine Reform der Datenschutz-Grundverordnung und wählte einen Vorschlag für ihren Sitz im Beirat der Stiftung Datenschutz.

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Datenschutz und Informationsfreiheit sind Grundpfeiler der Demokratie

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 15.09.2025

Anlässlich des heutigen Tags der Demokratie betont der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Tino Melzer, die untrennbare Verbindung zwischen demokratischen Grundwerten und dem Schutz personenbezogener Daten sowie dem Recht auf freien Zugang zu Informationen.

„Eine Demokratie lebt von Transparenz und Vertrauen. Nur wenn Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass ihre persönlichen Daten in guten Händen sind, und wenn sie Zugang zu relevanten Informationen haben, können sie ihre demokratischen Rechte wirksam ausüben“, so Tino Melzer.

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Europäischer Datenschutzausschuss veröffentlicht Leitlinien zum Zusammenspiel europäischer Regeln zum Digital- und Datenschutzrecht

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 12.09.2025

Europäischer Datenschutzausschuss veröffentlicht Leitlinien zum Zusammenspiel europäischer Regeln zum Digital- und Datenschutzrecht Der Europäische Datenschutzausschuss hat heute (12. September 2025) Leitlinien zum Zusammenwirken des Gesetzes über digitale Dienste und Datenschutz-Grundverordnung<https://www.edpb.europa.eu/our-work-tools/documents/public-consultations/2025/guidelines-32025-interplay-between-dsa-and-gdpr_en> veröffentlicht. In den Leitlinien erläutern die europäischen Datenschützer die geltenden Regelungen und liefern praktische Unterstützung für deren Umsetzung vor Ort. Zugleich geben die europäischen Datenschutzaufsichten auch Empfehlungen für die einheitliche Kontrolle der Regelungen. Die Leitlinien wurden unter der Federführung des baden-württembergischen Landesbeauftragten erstellt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber: „Wir bringen die baden-württembergische Stimme in den Europäischen Datenschutzausschuss ein. So wie wir hier die Federführung hatten und maßgeblich für 450 Millionen Menschen im europäischen Binnenmarkt Unterstützung anbieten, engagieren sich auch zahlreiche weitere Kolleg_innen in Deutschland und Europa aktiv für eine gemeinsame und einheitliche Anwendung des Rechts im Europäischen Datenschutzausschuss. Die Vielfalt des Ausschusses nimmt unterschiedliche lokale Perspektiven auf und führt diese zu einer Position zusammen. Das bringt Verlässlichkeit und Sicherheit für alle Verantwortlichen. An diesen Leitlinien können sich verantwortliche Stellen orientieren und bei uns nachfragen, wenn sie weitere Unterstützung benötigen.“ Die Leitlinien verdeutlichen, wie das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zusammenwirken, wenn Vermittlungsdienste wie Marktplätze, soziale Netzwerke, Plattformen zum Teilen von Inhalten, App-Stores und Online-Plattformen für Reisen und Unterkünfte personenbezogene Daten verarbeiten. In den Leitlinien steht, welche Teile des DSA Regelungen der DS-GVO berühren und wie bestimmte Vorgaben des DSA mit Regelungen der DS-GVO wie Profiling und besonderen Datenkategorien zusammenhängen. Auch steht in den Leitlinien, wie die zuständigen Behörden beide Vorschriften einheitlich auslegen und anwenden sollten, sie enthalten praktische Hinweise für Aufsichtsbehörden, um die Durchsetzung des DSA und der DS-GVO in Bereichen, in denen sich ihre Verpflichtungen überschneiden, aufeinander abzustimmen. Dies dient der Einheitlichkeit, der Rechtssicherheit für verantwortliche Stellen und dem Schutz der Rechte und Freiheiten jedes Einzelnen.