Was bedeutet Datenschutz in der digitalen Ära?

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 15.05.2025

Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat am 13. Mai beim 26. Datenschutzkongress in Berlin eine Keynote zum Thema „Was bedeutet Datenschutz in der digitalen Ära?“ gehalten.

In ihrer Rede stellte sie die zentralen Herausforderungen und strategischen Ansätze des Datenschutzes in einer zunehmend digitalen Welt vor. Sie fokussierte sich auf drei Hauptthemen: Gesundheit, Künstliche Intelligenz (KI) und Sicherheit. Im Bereich Gesundheit betonte sie die Bedeutung der sicheren Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), während sie im Bereich KI klare Regeln für das Training und die Nutzung von KI-Modellen forderte, insbesondere im Hinblick auf die „Infektionsthese“. In Bezug auf Sicherheit hob sie die Notwendigkeit einer homogenen IT-Infrastruktur und unabhängiger Kontrolle von Sicherheitsbehörden hervor. Den Vortrag können Sie als PDF-Dokument nachlesen.

Artikel auf https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2025/10-Keynote-Datenschutzkongress.html?nn=251928

Wichtige Hinweise zur Rolle des TLfDI bei Videoüberwachungen in Gemeinden und Städten

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) vom 15.05.2025

Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den Medien zu Videoüberwachungen in Thüringer Gemeinden und Städten möchte der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) auf Folgendes hinweisen:

1.
Der TLfDI ist keine „Genehmigungsbehörde“ für Videoüberwachungsmaßnahmen, die von Thüringer Gemeinden und Städten (= Verantwortliche) durchgeführt werden; d.h. er erteilt keine Erlaubnis, bevor die Kommunen die Videotechnik erwerben und die Videoüberwachungsmaßnahme starten. Die Verantwortlichen sind auch nicht verpflichtet, im Vorfeld, also vor dem Beginn der Videoüberwachungsmaßnahme, die rechtliche Bewertung des TLfDI einzuholen. Vielmehr ist jeder Betreiber einer Videoüberwachung verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben an eine solche Überwachung einzuhalten.

2.
Der TLfDI ist als Datenschutzaufsichtsbehörde aber befugt und verpflichtet, Videoüberwachungsmaßnahmen zu überprüfen, wenn er von Amts wegen über eine konkrete Videoüberwachung Kenntnis erlangt oder sich ein Bürger oder eine Bürgerin über eine Videoüberwachungsmaßnahme beschwert. Ergibt die datenschutzrechtliche Prüfung, dass die Voraussetzungen einer Rechtsgrundlage für eine solche Videoüberwachung nicht vorliegen, ergreift der TLfDI aufsichtliche Maßnahmen. Dagegen können die Betreiber das zuständige Verwaltungsgericht anrufen, das die Entscheidung des TLfDI überprüft.

3.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen und aus Kostengesichtspunkten ist es aber i m m e r besser, wenn sich die Verantwortlichen frühzeitig und freiwillig mit dem TLfDI in Verbindung setzen und datenschutzrechtliche Gesichtspunkte einer eventuellen Videoüberwachungsmaßnahme mit ihm besprechen.

Der TLfDI berät alle Verantwortlichen sehr gern und gemäß seinen Aufgaben!

Meta KI – Training mit Posts, Fotos und Kommentaren von Nutzenden

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 14.05.2025

Meta KI wird ab dem 27. Mai mit Posts, Fotos und Kommentaren der Nutzer_innen von Facebook und Instagram trainiert. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch technische Voreinstellungen verpflichtet auch Betreiber von Social Media Präsenzen.

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Landesbeauftragte veröffentlicht Tätigkeitsbericht Datenschutz 2024

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg vom 12.05.2025

Heute überreicht die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Frau Dagmar Hartge, der Vizepräsidentin des Landtages Brandenburg, Frau Dr. Jouleen Gruhn, den Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für das Jahr 2024.

Sowohl im Alltag als auch in der täglichen Praxis der Datenschutzaufsicht wird immer deutlicher, wie weitreichend die Auswirkungen des Einsatzes der Künstlichen Intelligenz (A I, Seite 11) sind. Inzwischen sind erste Regelungen erlassen worden. So trat auf europäischer Ebene im Berichtszeitraum die Verordnung über Künstliche Intelligenz in Kraft. Sie legt unter anderem fest, welche Anforderungen Unternehmen und Verwaltungen beim Einsatz von KI-Systemen einzuhalten haben. Die Regelungen über eine ausreichende KI-Kompetenz des Personals, das mit solchen Systemen arbeitet, sowie über verbotene Praktiken sind bereits jetzt, weitere Vorschriften werden erst später wirksam. Noch steht auch die Benennung zuständiger Behörden für die Marktüberwachung von KI-Systemen aus. Nach der Verordnung sind die Datenschutzaufsichtsbehörden für diese Aufgabe – zumindest in Bezug auf bestimmte Hochrisikosysteme – prädestiniert.

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Kinder im Netz begleiten: Online-Elternabend für Kita-Eltern der Verbraucherzentrale und des Landesdatenschutzbeauftragten

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 08.05.2025

Videos auf dem elterlichen Smartphone, Kontakte über Smart-Watches oder vernetztes Spielzeug: Kinder nutzen immer früher digitale Medien. Das stellt schon Eltern von Kita-Kindern vor die Herausforderung, geeignete Angebote auszuwählen und auf einen verantwortungsvollen Medienkonsum zu achten. Denn: Was sind altersgerechte Inhalte, Nutzungszeiten und Geräteeinstellungen? Wie steht es mit Datensicherheit und Datenschutz bei vernetzten Teddys und Co., welche Rechte anderer Personen sind zu beachten? Und wo lauern Kostenfallen in Spiele-Apps und in der Werbung?

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