Datenschutz aus deutschen Ländern in Europa

Bundesrat wählt Prof. Dr. Thomas Petri zum Stellvertreter für den gemeinsamen Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss

Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 28.06.2021

Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25. Juni 2021 den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, zum Stellvertreter des gemeinsamen Vertreters im Europäischen Datenschutzausschuss gewählt.

Der Europäische Datenschutzausschuss ist eine Einrichtung der Europäischen Union. Die Mitgliedstaaten werden dort jeweils durch den Leiter einer nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörde vertreten. Eine wesentliche Aufgabe des Europäischen Datenschutzausschusses liegt darin, die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung sicherzustellen. Da in Deutschland mehrere Datenschutz-Aufsichtsbehörden bestehen, sieht das Bundesdatenschutzgesetz vor, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Funktion des gemeinsamen Vertreters im Europäischen Datenschutzausschuss wahrnimmt. Sein vom Bundesrat zu wählender Stellvertreter nimmt die Stimme Deutschlands im Europäischen Datenschutzausschuss nicht nur im Verhinderungsfall wahr. Der gemeinsame Vertreter überträgt vielmehr auch in bestimmten, für die Länder wichtigen Angelegenheiten seinem Stellvertreter die Verhandlungsführung und das Stimmrecht im Europäischen Datenschutzausschuss.

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Befreiung von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht veröffentlichen neues gemeinsames Papier

Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vom 28.06.2021

Die Maskenpflicht ist nach der aktuell geltenden 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin ein wesentliches Handlungsinstrument bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Manche betroffenen Personen können allerdings – insbesondere aus gesundheitlichen Gründen – keine Maske tragen. Der bayerische Verordnungsgeber hat die Regelungen zur Befreiung von der Maskenpflicht nun neu gefasst. Bei der Anwendung dieser Regelungen stellen sich auch datenschutzrechtliche Fragen.

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Fehler bei Kontaktformularen des BfDI führte zu Verlust von Meldungen

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 28.06.2021

Beim Start des neuen Internetauftritts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) kam es zu Problemen bei der Nutzung der Kontaktformulare. Der Fehler wurde mittlerweile behoben.

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BfD EKD legt 3. Tätigkeitsbericht vor

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie brauchen wir in Staat und Kirche einen grundrechtebasierten Datenschutz!

Pressemitteilung des Beauftragten für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (BfD EKD) vom 24.06.2021

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD, Michael Jacob, hat heute der kirchlichen Öffentlichkeit seinen 3. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2019 und 2020 vorgelegt und dem Rat der EKD überreicht.

Im Berichtszeitraum konnte der BfD EKD seine Arbeit als Datenschutzaufsichtsbehörde in den Bereichen Aufsicht, Beratung und Weiterbildung weiter etablieren und somit der Durchsetzung des „Datenschutzgrundrechts“ auch in Kirche und Diakonie noch mehr Geltung verschaffen. „Inhaltlich und organisatorisch waren die Tätigkeiten auch beim BfD EKD seit Anfang letzten Jahres geprägt von der Corona-Pandemie. Dabei waren Beratung und Weiterbildung von kirchlichen und diakonischen Stellen gerade in Zeiten der Pandemie ein entscheidender Bestandteil der Arbeit des BfD EKD, um situations- und adressatenbezogen konkrete Antworten und Hilfestellungen zu geben.“, so Michael Jacob im Rahmen der Vorstellung des Tätigkeitsberichts.

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Schritte der Umsetzung der Forderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Gewährleistung von Grundrechtsschutz bei Datenübertragungen in Drittstaaten

Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 22.06.2021.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) leitet konkrete Schritte ein, um die Forderungen des EuGH zum Schutz der Grundrechte bei der Übertragung personenbezogener Daten durch Unternehmen und öffentliche Stellen in Drittstaaten mit unzureichendem Datenschutzniveau umzusetzen.

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