Geplantes Abomodell bei Facebook und Instagram
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 02.11.2023.
Das Geschäftsmodell der Dienste Facebook und Instagram wird sich auf Druck der Datenschutzbehörden ändern müssen. Dies ist die Konsequenz eines Beschlusses des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) vom 27.10.2023. Die europäischen Aufsichtsbehörden haben damit zum ersten Mal von dem Instrument Gebrauch gemacht, in einem Dringlichkeitsverfahren endgültige Maßnahmen zu erlassen, die für den gesamten Geltungsbereich der DSGVO wirken. Sie untersagen Meta als Betreiber der Dienste Facebook und Instagram die personalisierte Werbung ohne Vorliegen einer entsprechenden Einwilligung. Aufgrund der Dringlichkeit wurde für die Umsetzung nur ein kurzer Zeitraum eingeräumt. Ein jahrelanger Verstoß gegen das Datenschutzrecht muss damit in Kürze beendet werden. Dies ist ein gutes und wichtiges Ergebnis, das die Wirksamkeit der europäischen Datenschutzaufsicht aufzeigt.
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