Erweiterte Kompetenzen für den HmbBfDI – Sanktionierungsmöglichkeiten gegenüber Telemedienanbietern in Hamburg
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 19.01.2023.
Die Bürgerschaft hat in ihrer gestrigen Sitzung die Kompetenzen des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) bei der Anwendung des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) erweitert. Damit wird der HmbBfDI in die Lage versetzt, Abhilfemaßnahmen und Bußgelder gegenüber Telemedienanbietern in Hamburg zu erlassen, wenn diese z.B. Cookies in rechtswidriger Art und Weise verwenden.