Landesbeauftragter für den Datenschutz mahnt dringend Einhaltung des Datenschutzes in Testzentren an

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 28.06.2021

Die Coronavirus-Testverordnung des Bundes gewährt den Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf einen kostenlosen sog. Bürgertest. Die dabei anfallenden zehntausenden Datensätze enthalten nicht nur den Namen, Vornamen, Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern, Passwörter, Testergebnisse, sondern in vielen Fällen auch die Personalausweisnummern. Damit liegen den Testzentren nicht nur sensible Gesundheitsdaten vor, sondern auch die entscheidenden Daten für einen Identitätsdiebstahl. Unter Identitätsdiebstahl versteht man die missbräuchliche Nutzung der personenbezogenen Daten eines Menschen (Identität) durch (kriminelle) Dritte. Mit den Datensätzen können z. B. Onlinegeschäfte, Kreditaufnahmen oder die Eröffnung von zahlungspflichtigen Accounts zu Lasten der betroffenen Person vorgenommen werden. Als Folge drohen nicht nur Ärger, sondern zusätzlich ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden. Auch die Einleitung von Strafverfahren wegen Betruges hinsichtlich der vermeintlich abgeschlossener Verpflichtungen können den vom Identitätsdiebstahl Betroffenen drohen. Schließlich können sich die Täter mit den Daten auch gegenüber Behörden als jemand anderes ausgeben. Vor diesem Hintergrund ist der Schutz der in den Testzentren anfallenden Daten besonders wichtig. Dies gilt sowohl während des Betriebes der Stationen, aber auch nach Abschluss dieser Tätigkeit.

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Datenschutz aus deutschen Ländern in Europa

Bundesrat wählt Prof. Dr. Thomas Petri zum Stellvertreter für den gemeinsamen Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss

Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 28.06.2021

Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25. Juni 2021 den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, zum Stellvertreter des gemeinsamen Vertreters im Europäischen Datenschutzausschuss gewählt.

Der Europäische Datenschutzausschuss ist eine Einrichtung der Europäischen Union. Die Mitgliedstaaten werden dort jeweils durch den Leiter einer nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörde vertreten. Eine wesentliche Aufgabe des Europäischen Datenschutzausschusses liegt darin, die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung sicherzustellen. Da in Deutschland mehrere Datenschutz-Aufsichtsbehörden bestehen, sieht das Bundesdatenschutzgesetz vor, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Funktion des gemeinsamen Vertreters im Europäischen Datenschutzausschuss wahrnimmt. Sein vom Bundesrat zu wählender Stellvertreter nimmt die Stimme Deutschlands im Europäischen Datenschutzausschuss nicht nur im Verhinderungsfall wahr. Der gemeinsame Vertreter überträgt vielmehr auch in bestimmten, für die Länder wichtigen Angelegenheiten seinem Stellvertreter die Verhandlungsführung und das Stimmrecht im Europäischen Datenschutzausschuss.

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Befreiung von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht veröffentlichen neues gemeinsames Papier

Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vom 28.06.2021

Die Maskenpflicht ist nach der aktuell geltenden 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin ein wesentliches Handlungsinstrument bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Manche betroffenen Personen können allerdings – insbesondere aus gesundheitlichen Gründen – keine Maske tragen. Der bayerische Verordnungsgeber hat die Regelungen zur Befreiung von der Maskenpflicht nun neu gefasst. Bei der Anwendung dieser Regelungen stellen sich auch datenschutzrechtliche Fragen.

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Fehler bei Kontaktformularen des BfDI führte zu Verlust von Meldungen

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 28.06.2021

Beim Start des neuen Internetauftritts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) kam es zu Problemen bei der Nutzung der Kontaktformulare. Der Fehler wurde mittlerweile behoben.

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BfD EKD legt 3. Tätigkeitsbericht vor

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie brauchen wir in Staat und Kirche einen grundrechtebasierten Datenschutz!

Pressemitteilung des Beauftragten für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (BfD EKD) vom 24.06.2021

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD, Michael Jacob, hat heute der kirchlichen Öffentlichkeit seinen 3. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2019 und 2020 vorgelegt und dem Rat der EKD überreicht.

Im Berichtszeitraum konnte der BfD EKD seine Arbeit als Datenschutzaufsichtsbehörde in den Bereichen Aufsicht, Beratung und Weiterbildung weiter etablieren und somit der Durchsetzung des „Datenschutzgrundrechts“ auch in Kirche und Diakonie noch mehr Geltung verschaffen. „Inhaltlich und organisatorisch waren die Tätigkeiten auch beim BfD EKD seit Anfang letzten Jahres geprägt von der Corona-Pandemie. Dabei waren Beratung und Weiterbildung von kirchlichen und diakonischen Stellen gerade in Zeiten der Pandemie ein entscheidender Bestandteil der Arbeit des BfD EKD, um situations- und adressatenbezogen konkrete Antworten und Hilfestellungen zu geben.“, so Michael Jacob im Rahmen der Vorstellung des Tätigkeitsberichts.

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