Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber zum gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und CDU Baden-Württemberg

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 07.05.2026

Die neue Landesregierung will mehr Digitalisierung und mehr KI-Einsatz. Sie spricht sich explizit aus für „ermöglichenden und gestaltenden Datenschutz, der die Gesellschaft und die Wirtschaft stärkt und unterstützt“. Das begrüßen wir ausdrücklich, da wir diesen Ansatz seit Jahren praktizieren. Wir haben mit unseren Veröffentlichungen zum KI-Einsatz schon im Jahr 2023 den Weg vorgezeichnet, wie Datenschutz und KI rechtlich tragfähig zusammengebracht werden können. Das wurde in ganz Europa wahrgenommen. Wir haben die noch amtierende Landesregierung auch zum KI-Tool „F13“ intensiv beraten und dabei geholfen, dass es rechtssicher eingesetzt werden kann. Wir unterstützen die neue Landesregierung gerne nach Kräften bei weiteren Digitalisierungsvorhaben, insbesondere bei der Umsetzung von KI-Reallaboren hier in Baden-Württemberg.

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Datenschutzaufsicht 2025: beraten, kontrollieren, Rechtsklarheit schaffen

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 06.05.2026

BfDI stellt 34. Tätigkeitsbericht vor

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat heute ihren 34. Tätigkeitsbericht an die Präsidentin des Deutschen Bundestages Julia Klöckner übergeben. Der Bericht für das Jahr 2025 macht deutlich, vor welchen Aufgaben Datenschutzaufsicht steht: Sie muss Orientierung geben, wirksam kontrollieren und neue technologische Entwicklungen einordnen.

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Datenschutzkonferenz fordert EU-Gesetzgeber zur endgültigen Absage an die Chatkontrolle auf

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 05.05.2026

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) appelliert an die Gesetzgebungsorgane der Europäischen Union sowie an die Bundesregierung, Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben. Anlass dafür ist die voraussichtlich am 11. Mai 2026 beginnende vierten Verhandlungsrunde (Trilog) über die geplante EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. In ihrer jüngsten Entschließung weisen die Datenschützer_innen erneut darauf hin, dass die anlasslose Chatkontrolle, also die flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation auf Messenger-Diensten, das Durchbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und auch die Umgehungen einer solchen durch Client-Side Scanning unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe sind und Millionen Europäerinnen und Europäer unter Generalverdacht stellen. Unter Client-Side Scanning versteht man den Zugriff auf Daten etwa von einem Handy, noch bevor sie verschlüsselt, gespeichert oder versendet werden.

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Datenschutzbeauftragte verwarnt BVG

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 04.05.2026

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat gegen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) eine Verwarnung wegen des mangelhaften Umgangs mit einem Datenschutzvorfall verhängt. Die BVG hatte die Löschung von Daten bei einem Dienstleister nicht kontrolliert und einen anschließenden Datenschutzvorfall erst deutlich verspätet gemeldet.

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Rechtliche Anforderungen bei KI-Nutzung – Datenschutzbeauftragter gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 27.04.2026

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst fester Bestandteil des beruflichen und privaten Alltags. Um die sichere und verantwortungsvolle Nutzung von KI-Systemen zu gewährleisten, hat die Europäische Union mit der KI-Verordnung einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen. Diese Verordnung enthält verbindliche Vorgaben für Entwickler, Anbieter, aber auch Anwender von KI-Modellen und -Systemen. Ziel des EU-weit anwendbaren Gesetzes ist es, die Entwicklung vertrauenswürdiger KI-Systeme zu fördern und zugleich die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

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