Austausch zwischen Mitgliedern der DSK und spezifischen Datenschutzaufsichtsbehörden zu Beschwerden und „Digitale Gewalt“

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 23.04.2026

Beim Austauschtreffen von Mitgliedern der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) und der spezifischen Aufsichtsbehörden am 22. April in Stuttgart diskutierten die Datenschützer_innen unter anderem über den in der vergangenen Woche vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzesentwurf „zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“. Dabei besprachen sie einordnend, wie Vorschriften der DS-GVO und angrenzender Bestimmungen des europäischen Daten- und Digitalrechts, wie dem Digital Services Act und der KI-Verordnung, Herstellung und Verbreitung von Deepfakes adressieren.

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15. Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt: Digital souverän – wer oder was entscheidet im modernen Rechtsstaat

Gemeinsame Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer vom 20.04.2026

Wie digitale Souveränität besser gelingen kann, diese Frage stand im Zentrum des diesjährigen Speyerer Forums Digitale Lebenswelt, das am 16. und 17. April 2026 stattfand. Unter dem Titel: „Digital souverän – wer oder was entscheidet im modernen Rechtsstaat“ diskutierten Expert:innen erfolgreiche Strategien der Staatsmodernisierung und die effizientere Zusammenarbeit im föderalen System, den menschenzentrierten, datenschutzkonformen und verlässlichen Einsatz von KI und setzten sich mit der Notwendigkeit einer besseren Rechtssetzung auch auf europäischer Ebene auseinander.

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Geplante digitale Ermittlungsbefugnisse gehen zu weit – Grundrechtschutz muss eingehalten werden

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 02.04.2026

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) kritisiert drei Gesetzesinitiativen der Bundesregierung zur Erweiterung digitaler Ermittlungsbefugnisse. Nach den Gesetzesplänen sollen die automatisierte Datenanalyse und der biometrische Abgleich mit Daten aus dem Internet in Strafverfahren sowie für die Polizeibehörden des Bundes zur Gefahrenabwehr eingeführt werden. In der vorgesehenen Form sind diese Befugnisse nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar. Sie gefährden die verfassungsrechtlich geschützten Rechte Unbeteiligter erheblich. Die DSK fordert die Bundesregierung deshalb auf, gegenüber der Bevölkerung maßvoll vorzugehen und die Grundrechte Unbeteiligter besser zu schützen.

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DSK erarbeitet Handlungsempfehlungen für die Digitalisierung der Verwaltung

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 26.03.2026

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer 2. Zwischenkonferenz am 25. März 2026 beschlossen, unterstützende Handlungsempfehlungen für Verantwortliche zur datenschutzrechtlichen Umsetzung von Projekten der Verwaltungsdigitalisierung zu erarbeiten.

Zudem diskutierte die DSK über den derzeitigen Stand der begleiteten digitalen Projekte auf europäischer und nationaler Ebene wie die EUDI Wallet und bereitete strategische Kooperationen zum Thema Cybersicherheit vor. Weitere Themen der DSK waren die Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Initiativen zum Digital Fitness Check der Europäischen Kommission sowie die europaweit signifikant gestiegenen Beschwerdezahlen.

Die Hauptkonferenz findet vom 16. bis zum 18. Juni 2026 in Stuttgart statt.

Über die Datenschutzkonferenz:
Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.

Presse-Kontakt:
Vorsitz der Datenschutzkonferenz 2026
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Baden-Württemberg
Telefon: +49 711 61554123
E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de
https://lfdi-bw.de/dsk2026

LfDI legt Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025 vor

Menschen schützen – Technik gestalten: Landesbeauftragter Tobias Keber stellt Tätigkeitsbericht vor.

Mehr Beschwerden von Bürger_innen: Beschwerdezahlen auf Höchststand

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 26.03.2026

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber hat im vergangenen Jahr Ministerien, Kommunen und Unternehmen beraten, Bürger_innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt sowie umfangreiche Unterstützung bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) gegeben. Wo nötig, hat der Landesbeauftragte die Einhaltung des Datenschutzes auch durch Sanktionen durchgesetzt.

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