Datenschutzkonferenz macht Reformvorschläge für die Datenschutz-Grundverordnung

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 12.12.2025

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer 110. Konferenz in Berlin die Vorschläge der EU-Kommission zur Anpassung der Digitalgesetzgebung diskutiert und zwei eigene Vorschläge für gezielte Anpassungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschlossen. Zudem verabschiedete die DSK einen standardisierten Prüfprozess für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und eine Orientierungshilfe zur vereinfachten Abstimmung mit den Datenschutzbehörden für die Gesundheitsforschung.

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Smartphone und Laptop verkaufen: Daten vorher sicher löschen!

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 10.12.2025

Weihnachten steht vor der Tür. Laut Bitkom werden in Deutschland jährlich über 20 Millionen neue Smartphones verkauft. Auch für 2025 sieht die Prognose so aus. Doch was passiert mit den alten Geräten und den darauf gespeicherten Daten? So Mancher wird sich dies zu Weihnachten fragen, wenn in dem einen oder anderen Päckchen wieder ein neues Smartphone liegt. Aber auch wer sein altes Gerät verschenken, verkaufen oder entsorgen möchte, sollte sich Gedanken um die gespeicherten Daten und die sichere Löschung machen. Hierzu verweist der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Tino Melzer auf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das BSI rät: „Bevor Sie Ihren PC, Ihr Smartphone, Tablet oder Datenträger wie USB-Sticks oder externe Festplatten verkaufen, im Elektroschrottrecycling entsorgen, reparieren lassen oder ausleihen, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre darauf befindlichen persönlichen Daten vorher gelöscht wurden, damit sie nicht ungewollt in fremde Hände geraten. Beispiele für schützenswerte persönliche Daten sind E-Mails, private Fotos, Videos, Dokumente, Chats und gespeicherte Passwörter. Anders ausgedrückt, alles, was Sie nicht anderen Personen in die Hände geben wollen. Sofern Ihre persönlichen Daten auf dem jeweiligen Gerät sicher verschlüsselt oder anderweitig gegen Zugriff geschützt sind, erübrigt sich eine sichere Löschung. In allen anderen Fällen empfehlen wir eine sichere Löschung vor der Weitergabe. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung für die verschiedenen Betriebssysteme zeigt Ihnen, wie das funktioniert.“.

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Mainzer Erklärung veröffentlicht: Sechs Empfehlungen für eine sichere und erfolgreiche elektronische Patientenakte

Gemeinsame Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 03.12.2025

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz veröffentlichen sechs Empfehlungen für eine sichere, nutzenbringende, alltagstaugliche und erfolgreiche elektronische Patientenakte in Deutschland. Die Mainzer Erklärung zur elektronischen Patientenakte wird von Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft, der Medizin, der IT-Sicherheit, der Wissenschaft und der Wirtschaft mitgezeichnet. Sie entstand auf der Grundlage der Veranstaltung „ePA für alle – Daten für alle?“, die der Landesdatenschutzbeauftragte und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am 6. November 2025 in Mainz organisiert haben. Die Mainzer Erklärung versteht sich als konstruktiver Beitrag zu einem stärkeren Erfolg der elektronischen Patientenakte in Deutschland.

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EuGH-Urteil in der Rechtssache Russmedia: Weichenstellung für die Verantwortlichkeit von Hosting-Anbietern

Pressemitteilung der Datenschutzbeauftragten von Berlin und Hamburg vom 02.12.2025

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat heute sein Urteil in der Rechtssache C-492/23 (Russmedia) verkündet. Die Entscheidung stellt klar, dass Hosting-Anbieter für rechtswidrige, von Nutzenden eingestellte Inhalte datenschutzrechtlich mitverantwortlich sein können Die unabhängigen Datenschutzbeauftragten von Berlin und Hamburg begrüßen die aus der Entscheidung folgende deutliche Stärkung der Rechte Betroffener und nehmen sie zum Anlass, auf die daraus folgenden Pflichten für Plattformbetreiber hinzuweisen, die Inhalte von Nutzenden veröffentlichen.

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Immer mehr Beschwerden wegen privater Kameras

Kostenloses Onlineseminar am 27. November 2025 zur privaten Videoüberwachung im Wohnumfeld

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert verzeichnet erneut einen Anstieg bei Beschwerden zu Videoüberwachungen. In diesem Jahr lag die Zahl der Eingaben in den ersten drei Quartalen bei rund 250. Das sind 20 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2024. Der Anstieg ist fast ausschließlich auf Fälle zurückzuführen, in denen Privatpersonen im Wohn- und Nachbarschaftsumfeld Kameras einsetzen. Typisch sind Fälle wie das Filmen von öffentlichen Gehwegen oder Mieterbereichen.
Beschwerden zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen, wie Kommunen oder die Polizei, gibt es weiterhin nur sehr wenige.

Dr. Juliane Hundert: »Videoüberwachung vermittelt ein Gefühl von Sicherheit, und dieses Bedürfnis verstehe ich. Im privaten Bereich ist sie auch unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Der öffentliche Raum oder anliegende Grundstücke dürfen aber nicht überwacht werden. Wer sich vor Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus schützen möchte, sollte zudem bedenken, dass viele Täterinnen und Täter durch Kameras nicht abgeschreckt werden. Sie agieren im Schutz der Dunkelheit oder verdecken vor der Straftat ihr Gesicht und sind dadurch auf Aufnahmen schwer zu identifizieren. Somit verfehlt die installierte Technik oft den erhofften Nutzen. Geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn, verschärfen Kameras einen bestehenden Konflikt eher, als dass sie ihn befrieden.
Hingegen bleibt oft unbeachtet, dass eine Videoüberwachung grundsätzlich einen enormen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen darstellt, die keinerlei böse Absichten verfolgen. Darüber sollten sich Kamerabetreiberinnen und -betreiber im Klaren sein. Sie sind in der Pflicht, genau zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen ihre Videoüberwachung rechtlich erlaubt ist.«

Onlineseminar vermittelt Grundlagen
Am Donnerstag, den 27. November 2025, von 16 bis 17.30 Uhr, erfahren Interessierte mehr über die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten bei stationären Kameras an Wohnhäusern, auf Privatgrundstücken und in Kleingärten. Das Onlineseminar findet im Rahmen der Initiative »Meine Daten. Meine Freiheit.« statt. Es richtet sich sowohl an Privatpersonen, die Kameras betreiben (möchten) als auch an Betroffene.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars können ihre Fragen bereits vorab per E-Mail einreichen: oea@sdtb.sachsen.de. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Link zur Veranstaltung wird am Veranstaltungstag auf www.datenschutz.sachsen.de veröffentlicht.

Weitere Informationen
Auf www.datenschutz.sachsen.de und in der Broschüre »Achtung Kamera!« erläutert die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte die rechtlichen Anforderungen und Grenzen der Videoüberwachung – sowohl für nichtöffentliche Stellen, wie Privatpersonen und Unternehmen, als auch für öffentliche Stellen, insbesondere für Kommunen und die sächsische Polizei. Auf über 110 Seiten werden zudem manche Missverständnisse und sich hartnäckig haltende Annahmen richtiggestellt.

Weiterführende Links
Download der Broschüre »Achtung Kamera!« als PDF
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