Podcast Datenfreiheit #50: Wie mit Digitalisierung demokratische Teilhabe möglich wird. Gespräch mit Marina Weisband

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 05.09.2025

Zur aktuellen Folge: https://lfdi-bw.de/datenfreiheit50

In der aktuellen Folge seines Podcasts „Datenfreiheit“ diskutiert der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Dr. Tobias Keber gemeinsam mit der Psychologin und Digitalisierungsexpertin Marina Weisband über die Relevanz öffentlicher, demokratischer Räume für die Teilhabe und die Bildung junger und erwachsener Menschen. Sie sprechen am Beispiel des von Marina Weisband initiierten Projekts „aula“ darüber, wie Schüler_innen an ihren Schulen digital Partizipation organisieren und dadurch Selbstwirksamkeit erfahren können. Sie gehen weiter der Frage nach, wie beispielsweise genossenschaftlich organisierte öffentliche Räume eine Alternative zu bestehenden kommerziellen digitalen Plattformen sein können und dass die dezentral und föderativ organisierte Microblogging-Plattform Mastodon ein gutes Beispiel dafür ist, wie man datenschutzfreundlich digital kommunizieren kann. Und was wäre eigentlich, wenn in Europa Interoperabilität für Social-Media-Anbieter auch tatsächlich umgesetzt würde? Schließlich greifen Tobias Keber und Marina Weisband die aktuelle Debatte über die Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen auf und besprechen das Für und Wider von Altersgrenzen.

Weitere Informationen:
Der Podcast „Datenfreiheit“ erscheint regelmäßig ein bis zwei Mal im Monat. Im Podcast diskutiert der Landesbeauftragte Tobias Keber unterschiedliche Themen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. In der Folge 49 etwa spricht er über Videoüberwachung und die geplante Änderung des Polizeigesetzes Baden-Württemberg zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse (https://lfdi-bw.de/datenfreiheit49). Alle Podcasts gibt’s hier zum Nachhören: https://lfdi-bw.de/datenfreiheit

Neue Informationsoffensive für besseren Schutz der eigenen Daten

Mit einer neuen Initiative wirbt die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) Dr. Juliane Hundert für mehr Achtsamkeit im Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Kampagne trägt den Titel »Meine Daten. Meine Freiheit.« und richtet sich sowohl an Betroffene als auch an datenverarbeitende Stellen aus Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. Im Mittelpunkt stehen die Sensibilisierung und Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung persönlicher Informationen.

In ihrer Aufsichtstätigkeit begegnen der SDTB immer wieder Fälle, in denen zu unbedacht Daten preisgegeben oder verwendet wurden. Dazu gehören beispielsweise die leichtfertige Weitergabe von Bankdaten, das oftmals unzulässige Anfertigen von Ausweiskopien oder der offene E-Mail-Verteiler, bei dem die Adressen für alle Empfängerinnen und Empfänger einsehbar sind. Auch in diesem Jahr registrierte Dr. Juliane Hundert eine Vielzahl solcher und ähnlicher Verstöße:
»Bis zur Jahresmitte gingen knapp 1.000 Datenschutzbeschwerden bei mir ein – rund 25 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Dieser deutliche Anstieg belegt, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürgern die Achtung ihrer Grund- und Persönlichkeitsrechte ist. Deshalb kommt dem Datenschutz auch eine besondere Bedeutung zu. Er schützt zum Beispiel die Meinungsfreiheit und das Recht am eigenen Bild. Dessen sollte man sich im Umgang mit den eigenen, aber auch mit den Daten Dritter, stets bewusst sein und entsprechend verantwortungsvoll handeln. Darauf mache ich mit ›Meine Daten. Meine Freiheit.‹ aufmerksam.«

Neuer Onlineservice hilft bei Ausübung der eigenen Rechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung verfügt jede natürliche Person über Betroffenenrechte. Sie dienen dazu, die Kontrolle über die eigenen Daten zu behalten. Unter anderem dürfen betroffene Personen von einer datenverarbeitenden Stelle Auskunft verlangen, welche Informationen über sie gespeichert bzw. verarbeitet werden. Weiterhin sind das Recht auf Löschung und das Widerspruchsrecht wertvolle Werkzeuge, mit denen man die Risiken der Datenverarbeitung für sich selbst minimieren kann. Um Bürgerinnen und Bürgern die Kommunikation mit der datenverarbeitenden Stelle zu erleichtern, hat die SDTB Textgeneratoren entwickelt. »Mit diesen Onlineanwendungen zu den wichtigsten Betroffenenrechten lassen sich unkompliziert passende Schreiben an den datenschutzrechtlich Verantwortlichen erstellen. Dazu genügt es, einige Daten zur eigenen Person, zum Adressaten sowie zum Anliegen in ein Webformular einzutragen. Anschließend erzeugt der Dienst eine PDF- und eine Textdatei. Diese können heruntergeladen und zum Beispiel per E-Mail an ein Unternehmen oder eine Behörde weitergeleitet werden«, erklärt Sachsens Datenschutzbeauftragte.

Informationsangebote und Beratung für mehr Datenschutzbewusstsein
Mit der Initiative »Meine Daten. Meine Freiheit.« weitet die SDTB ihr Informations- und Beratungsangebot aus. Neu ist unter anderem ein Newsletter, der zu aktuellen Datenschutzthemen informiert. Außerdem sind für die kommenden Monate eine Reihe an Onlineveranstaltungen und Videoformaten geplant, beispielsweise zur Verhinderung von Datenpannen in Unternehmen, zur Videoüberwachung und dem Datenschutz auf Websites.

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Datenschutzschulungen für öffentliche Stellen: KI, Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 18.08.2025

Das Datenschutzinstitut Niedersachsen (DsIN) des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen hat sein Programm für Datenschutzfortbildungen im zweiten Halbjahr 2025 aktualisiert. Neu dabei ist eine Schulung für öffentliche Stellen rund um Künstliche Intelligenz.

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Was darf bei Schulstart vor die Linse?

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) vom 06.08.2025

Nicht nur für die Kinder ist der Tag der Einschulung ein großer Schritt, auch für die Eltern und Großeltern ist dies ein Moment, der lange in Erinnerung bleiben wird. Um die großen und kleinen Emotionen des Tages festzuhalten, machen Eltern und Angehörige viele Fotos von ihren Sprösslingen. Im Trubel der Schuleinführungsfeiern ist es aber manchmal schwierig, nur das eigene Kind vor die Linse zu bekommen, deshalb ist es wichtig, den richtigen Umgang mit Aufnahmen zu kennen, auf denen weitere Personen zu sehen sind.

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Schulstart in Sachsen: Was Eltern und Lehrkräfte beim Fotografieren und Filmen beachten sollten

Mit prall gefüllter Schultüte und dem ersten eigenen Schulranzen starten Sachsens Abc-Schützinnen und -Schützen am 9. August in einen neuen Lebensabschnitt. Gleichwohl ist die Einschulung für die gesamte Familie ein außergewöhnliches Ereignis. Im Laufe der Schulzeit folgen eine ganze Reihe weiterer Veranstaltungen wie beispielsweise Schulfeste und Abschlussbälle. »Diese besonderen Momente können selbstverständlich auch bildlich festgehalten werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten oder gefilmten Personen nicht außer Acht gelassen werden«, betont Dr. Juliane Hundert, Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB). Immer wieder erhält sie dazu Eingaben.

Das gilt für Eltern und Angehörige
Rechtlich auf der sicheren Seite sind Eltern und Angehörige, wenn sie nur das eigene Kind fotografieren. Werden die Bilder weitergegeben, zum Beispiel an Freunde oder Verwandte, ist das unproblematisch.
Gleiches gilt für Bilder, auf denen auch andere Kinder zu sehen sind, solange die Aufnahmen nur innerhalb des Familien- und Freundeskreises gezeigt werden. Sollen die Aufnahmen allerdings in sozialen Netzwerken, auf öffentlichen Websites oder für einen größeren Nutzerkreis außerhalb des familiären Umfelds zugänglich gemacht werden, ist eine Einwilligung der betroffenen Personen notwendig.
»Wenn mehrere Kinder auf den Aufnahmen zu sehen sind, müssen Eltern die Rechte und Wünsche dieser Familien berücksichtigen. Es ist nicht selbstverständlich, dass alle mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Nicht jeder möchte beispielsweise, dass das Bild seines Kindes später in einem Social-Media-Post auftaucht«, erklärt Dr. Juliane Hundert.
Viele Schulen in Sachsen richten deshalb bei Veranstaltungen Fotozonen ein, in denen das Fotografieren ausdrücklich erlaubt ist. Dort können Eltern und Verwandte Bilder machen, während alle, die nicht abgelichtet werden möchten, diese Bereiche meiden.

Das gilt für Schulen
Wollen Lehrkräfte sowie andere von der Schule beauftragte Dritte Bildaufnahmen von Schülerinnen und Schülern anfertigen – und diese beispielsweise auf der Schulwebsite veröffentlichen – muss dafür eine Einwilligung der Sorgeberechtigten vorliegen. In Sachsen können grundsätzlich auch Kinder ab dem 14. Lebensjahr selbst zustimmen, sofern sie die ausreichende Einsichtsfähigkeit besitzen. Eine Einwilligung ist ebenfalls bei Tonmitschnitten erforderlich.

Mehr Informationen: www.datenschutz.sachsen.de
Was zu einer wirksamen Einwilligung gehört, darüber informiert Sachsens Datenschutzbeauftragte auf ihrer Website. Dort werden auch die häufigsten Fragen zum Datenschutz beim Fotografieren und Filmen in der Schule beantwortet, unter anderem, ob Lehrkräfte private Geräte für Aufzeichnungen nutzen dürfen und was bei Aufnahmen durch die Presse zu beachten ist. Wer diese Hinweise berücksichtigt, kann unbeschwert schöne Erinnerungen festhalten.

Weiterführende Links:
Häufige Fragen zum Fotografieren und Filmen in der Schule