LinkedIn startet KI-Training mit personenbezogenen Daten – Widerspruch möglich

Nach Meta plant nun auch LinkedIn, die eigenen KI-Systeme mit den Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer zu trainieren. Wie das Business-Netzwerk ankündigte, sollen die Daten ab dem 3. November 2025 verwendet werden. In das Training fließen insbesondere öffentliche Beiträge, Profilinformationen, Bilder und Kommentare ein, die auf LinkedIn gepostet wurden.

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert rät: »Wer bei LinkedIn registriert ist und nicht möchte, dass beispielsweise der hinterlegte Lebenslauf an die KI verfüttert wird, sollte jetzt von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Denn wenn die persönlichen Informationen erstmal verarbeitet wurden, lassen sie sich womöglich nicht mehr vollständig aus den KI-Systemen entfernen. In diesem Fall kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich für Nutzende künftig Nachteile ergeben, beispielsweise bei der Jobsuche.«

Das Widersprechen gegen das KI-Training ist mit wenigen Klicks möglich. Jedoch müssen sich Nutzerinnen und Nutzer dafür kurz Zeit nehmen, um die Zugriffsberechtigungen und Datenschutzeinstellungen zu verstehen und entsprechend anzupassen. Will man beispielsweise verhindern, dass die eigenen Daten für Forschungszwecke oder das Schulen von KI-Modellen genutzt werden, müssen die Schieberegler von Grün auf Schwarz gestellt werden. Eine kurze, bildhafte Anleitung zu den Einstellungen finden Interessierte auf der Website der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten: www.datenschutz.sachsen.de

Meldungen von Datenpannen in Sachsen auf Rekordniveau des Vorjahres

Neue Onlineveranstaltung zur Vorbeugung und zum richtigen Verhalten im Ernstfall

Bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (SDTB) gingen in diesem Jahr bislang so viele Datenpannen-Meldungen ein wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Datenverarbeitende Stellen teilten in den ersten drei Quartalen rund 750 Vorfälle mit. Die Gesamtzahl 2024 belief sich auf rund 1.000 Fälle und markierte einen Höchststand. Zu den häufigsten Meldungen gehören Fehlversendungen, offene E-Mail-Verteiler und das Abhandenkommen von Datenträgern durch Einbruch oder Diebstahl. In etwa jedem zehnten Fall wurden personenbezogene Daten durch Cyberkriminalität abgegriffen.
Mit Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 sind Verantwortliche dazu verpflichtet, die Aufsichtsbehörde über Datenpannen zu informieren. Seitdem haben sich die gemeldeten Vorfälle in Sachsen mehr als vervierfacht, wie Dr. Juliane Hundert in ihrem Tätigkeitsbericht Datenschutz 2024 aufzeigt:
»Hinter den Zahlen stehen zumeist menschliches Versagen, organisatorische Mängel oder technische Schwachstellen. Angesichts des weiterhin hohen Aufkommens an Datenpannen ist Prävention heute wichtiger denn je. Dafür braucht es einerseits mehr Achtsamkeit bei der Verarbeitung von Daten Dritter, andererseits Wissen und vorbeugende Maßnahmen, um Fehler zu vermeiden und im Krisenfall die richtigen Schritte einzuleiten. Wichtige Hinweise dazu erhalten Verantwortliche nicht nur auf meiner Website, sondern am 30. Oktober 2025, um 16 Uhr, in einem einstündigen, kostenlosen Onlineseminar.«

Wissen stärken – Daten schützen
Die Veranstaltung »Prävention und Meldepflichten bei Datenpannen – ein Leitfaden für die Praxis« ist der Beginn einer Reihe von Datenschutz-Webinaren. Im Rahmen der Initiative »Meine Daten. Meine Freiheit.« richtet sich die SDTB zum Auftakt vor allem an datenverarbeitende Stellen in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. In dem Onlineseminar werden die häufigsten Datenpannen sowie technisch-organisatorische Maßnahmen beschrieben. Außerdem gibt die SDTB Tipps für Datenpannen-Meldungen nach Artikel 33 Datenschutz-Grundverordnung, um eine zügige und unbürokratische Bearbeitung des Vorfalls zu ermöglichen. Dazu gehört beispielsweise die Nutzung des Online-Meldeformulars der Aufsichtsbehörde, in dem die relevanten Punkte einer Pannenmeldung abgefragt werden. Bei den Antworten sollten Verantwortliche bzw. Meldende darauf achten, dass ihre Angaben möglichst vollständig und eindeutig sind, um Verständnisfragen und unnötigen Schriftverkehr zu vermeiden.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars können ihre Fragen bereits vorab per E-Mail einreichen: oea@sdtb.sachsen.de

Ausblick auf künftige Veranstaltungen
Am 27. November von 16 bis 17.30 Uhr widmet sich die SDTB in einem Onlineseminar der privaten Videoüberwachung im Wohnumfeld. Die Veranstaltungsreihe wird 2026 zu weiteren Themen fortgesetzt, unter anderem zum Datenschutz auf Websites und in Apps. Die weiteren Termine veröffentlicht die SDTB demnächst auf ihrer Homepage: www.datenschutz.sachsen.de

Datenschutzkonferenz veröffentlicht Orientierungshilfe zu KI-Systemen mit Retrieval Augmented Generation (RAG)

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 17.10.2025

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden von Bund und Ländern (DSK) hat eine Orientierungshilfe für Unternehmen und Behörden veröffentlicht, die KI-Systeme mit sogenannter Retrieval Augmented Generation (RAG) bereits einsetzen oder einsetzen möchten. Auf 18 Seiten bietet die Orientierungshilfe rechtliche und technische Hinweise, wie die Potenziale solcher KI-Systeme genutzt und zugleich die Risiken für die Betroffenen verringert werden können.

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Strengere Regeln für personalisierte politische Werbung im Internet

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 09.10.2025

Ab dem 10. Oktober 2025 gilt die EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO). Sie sieht für das gezielte Ausspielen politischer Werbung im Internet spezifische Verbote sowie Dokumentations- und Informationspflichten für Verantwortliche vor. Die Datenschutzbehörden sind für die Aufsicht über die Artikel der Verordnung zuständig, die sich mit gezielter politischer Online-Werbung befassen, bei der personenbezogene Daten verarbeitet werden.

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Datenschutzbeauftragte fordern Nein der Bundesregierung zur Chatkontrolle

Private Kommunikation muss sicher und vertraulich bleiben

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 08.10.2025

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden von Bund und Ländern (DSK) stellt sich gegen die Pläne der dänischen EU-Ratspräsidentschaft und fordert die Bundesregierung auf, bei ihrem Nein zur anlasslosen Massenüberwachung von Bürgerinnen und Bürgern zu bleiben.

Die dänische Regierung hat als amtierende EU-Ratspräsidentschaft die Verordnung zur sogenannten Chatkontrolle auf die Tagesordnung des EU-Rats am 14. Oktober gesetzt. Im Entwurf der Verordnung sind jetzt wieder verpflichtende Möglichkeiten zur Massenüberwachung privater Chats („Aufdeckungsanordnungen“) sowie die Möglichkeit des flächendeckenden Scannens von privaten Nachrichten auf den Endgeräten der Nutzerinnen und Nutzer eingefügt worden. Mit diesem sogenannten „Client-Side-Scanning“ kann die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung umgangen werden, da Nachrichten bereits vor dem verschlüsselten Versand durchsucht werden können.

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