LfDI Rheinland-Pfalz: Diagnose geht fehl, aber Kurs des LfDI bestätigt – Bericht der EU-Kommission zur Evaluation der Datenschutz-Grundverordnung

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Die EU-Kommission hat am 25. Juli 2024, sechs Jahre nach Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung, ihren Bericht zur Anwendung und Wirkung dieses grundlegenden Rechtsaktes zum Schutz personenbezogener Daten vorgelegt. Der Bericht<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52024DC0357> nimmt insbesondere die Anwendung und Durchsetzung der DS-GVO in den Blick und betrifft damit die Datenschutzaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten. Einige Einschätzungen der Kommission gehen an der Sache vorbei. Dagegen decken sich die Empfehlungen der Kommission zur Verbesserung der Kommunikation mit den Verantwortlichen weitgehend mit der bereits gelebten Praxis des Landesdatenschutzbeauftragten in Rheinland-Pfalz.

Der EU-Kommission ist darin zuzustimmen, dass die inhaltlichen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung zu Datenverarbeitungen und Betroffenenrechten in ihrer Konkretisierung durch Rechtsprechung und Behörden funktionieren. Es ist daher nachvollziehbar, die wenigen denkbaren Änderungen etwa zur stärkeren Stufung von Anforderungen an Verantwortliche mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen nicht zum Anlass einer Änderung der Datenschutz-Grundverordnung zu nehmen. Wenn man diese Büchse der Pandora öffnet, steht eine Lobbyschlacht zu befürchten, die dem Datenschutz mehr schadet als nutzt.

An der Anwendung der Vorschriften durch die Behörden und damit der Durchsetzung gilt es weiter zu arbeiten – aber an anderen Stellen als es die Kommission meint. Prof. Dr. Dieter Kugelmann stellt klar: „Als Leitung des Arbeitskreises DSK 2.0 der Datenschutzkonferenz kann ich nur hervorheben, wie erfolgreich die Arbeit zur Harmonisierung der Tätigkeiten der deutschen Aufsichtsbehörden war und ist. Wir arbeiten eng und effektiv in der Datenschutzkonferenz zusammen – anders als es viele glauben machen wollen und es die EU-Kommission wohl annimmt. Die von der Kommission behauptete Vielfalt in der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung gibt es in Deutschland so nicht. Meinungsunterschiede zwischen den Behörden werden identifiziert und wenn möglich ausgeräumt. In der Datenschutzkonferenz sind nicht nur Verfahren zu Konsensfindung und gemeinsamem Vorgehen etabliert, sondern alle haben auch die Bereitschaft und den Willen zur Kooperation.“

Die EU-Kommission regt in ihrem Bericht auch an, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden verstärkt dialogisch und beratend vorgehen sollen. Dies ist bereits gelebte Realität in der Arbeit des Landesdatenschutzbeauftragten in Rheinland-Pfalz. Dazu Prof. Kugelmann: „Wir betreiben proaktiven Datenschutz, wo immer es geht. Unsere Forderung, Datenschutz früh mitzudenken, funktioniert nur, wenn wir auch früh helfen können. Wir beraten Verantwortliche vor der Implementierung von Systemen, um ein datenschutzkonformes Arbeiten der Systeme von Anfang an sicherzustellen. Das einzige Hindernis sind unsere begrenzten Ressourcen. Aber die Grundhaltung bleibt: Der beste Datenschutzverstoß ist der, der gar nicht erst passiert.“

Sachsens Datenschutzbeauftragte veröffentlicht neue Auflage von »Achtung Kamera!«

Weiterhin Anstieg bei Beschwerden zur Videoüberwachung
Bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten sind in der ersten Jahreshälfte mehr Beschwerden zu Videoüberwachungen eingegangen. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum stieg die Zahl auf 115 – ein Plus von 20 Prozent.
Der Anstieg ist bislang ausschließlich auf Fälle zurückzuführen, in denen Privatpersonen oder Unternehmen Kameras einsetzen. Meist reichen Betroffene aus der Nachbarschaft eine Beschwerde ein. Eingaben zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen, wie Kommunen oder die Polizei, gibt es weiterhin nur wenige.
Dr. Juliane Hundert: »Der Zuwachs an Beschwerden macht deutlich, dass sich immer mehr Menschen durch privatmotivierte Videoüberwachung in ihrer Freiheit eingeschränkt fühlen. Inwieweit die Beschwerden berechtigt sind, lässt sich jedoch erst nach Abschluss der Verfahren sagen. Es deutet derzeit aber vieles darauf hin, dass in der Mehrzahl Datenschutzverstöße vorliegen. Erfahrungsgemäß überwiegen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen fast immer das berechtigte Interesse der Kamerabetreibenden.«

Mehr Bußgelder
Wer mit seiner Kamera gegen das Datenschutzrecht verstößt, dem drohen Schadensersatzklagen der betroffenen Personen und ein Bußgeld. Letzteres verhängte die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte bereits in der ersten Jahreshälfte so oft wie im gesamten Jahr zuvor:
Bis Ende Juni 2024 betrafen fünf Bußgelder Videokameras in Fahrzeugen (Dashcams) sowie in zwei Fällen stationäre Kameras in Mehrfamilienhäusern. Die Bußgeldhöhe bewegte sich jeweils zwischen 100 Euro und 900 Euro. In einem weiteren Fall sprach die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ein Bußgeld von 30.000 Euro aus. Von der – auch eine Audioaufzeichnung umfassenden – Videoüberwachung eines Gewerbebetriebs waren nicht nur Kunden auf einem Parkplatz, sondern auch Fahrzeugführer und Passanten, insbesondere Kinder, betroffen. Die Kameras erfassten neben öffentlichen Straßen und Gehwegen zudem Nachbarn auf ihren Privatgrundstücken und Beschäftigte einer angrenzenden Baustelle. Das Bußgeld ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Mit »Achtung Kamera!« dem Ärger aus dem Weg gehen
Unter welchen Voraussetzungen eine Videoüberwachung überhaupt zulässig ist, darüber informiert die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte in der Broschüre »Achtung Kamera!«. Der Ratgeber für Verantwortliche und Betroffene war Anfang des Jahres erschienen und umfasste in der 1. Auflage 1.000 Exemplare. Knapp sechs Monate später waren diese bereits vergriffen.
»Die gestiegenen Fallzahlen sowie die große Nachfrage nach der Broschüre sprachen klar für eine zweite Auflage. In dieser wurde die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs von Ende Januar berücksichtigt. Durch das Urteil liegen die rechtlichen Hürden für Polizeibehörden höher, wenn sie gefährdete öffentliche Anlagen oder Einrichtungen mit Kameras überwachen möchten«, erklärt Dr. Juliane Hundert.
Weiterhin erhalten Leserinnen und Leser in »Achtung Kamera!« einen umfassenden Überblick zur Rechtslage für die häufigsten Verarbeitungssituationen, unter anderem zur Videoüberwachung von Beschäftigten, in der Nachbarschaft, in Kleingärten, auf Baustellen, in der Gastronomie, im Handel, in Freizeiteinrichtungen, in medizinischen Einrichtungen, im ÖPNV, in Autos, mit Drohnen etc. Ebenso wird die Rechtslage bei der Videoüberwachung durch sächsische Kommunen und die Polizei erläutert.

Die Broschüre können Interessierte auf der Website der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten herunterladen: www.datenschutz.sachsen.de
In gedruckter Form ist »Achtung Kamera!« über den zentralen Broschürenversand des Freistaates Sachsen erhältlich: publikationen.sachsen.de

Weiterführende Links:
Download der Broschüre »Achtung Kamera!«

Landesbeauftragter für den Datenschutz nutzt datenschutzfreundliches Netzwerk Mastodon

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 18.07.2024

Seit kurzem ist die Datenschutzaufsicht Niedersachsen auf dem sozialen Netzwerk Mastodon aktiv. Über den Kurznachrichtendienst informiert und kommentiert die Behörde rund um die Themen Datenschutz und Datensicherheit.

Ihren Account social.bund.de/@datenschutz_nds betreibt die Datenschutzaufsicht auf der Mastodon-Instanz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Dort sind außer dem BfDI (@bfdi) unter anderem die Datenschutzaufsichten von Berlin (@BlnBDI) und Rheinland-Pfalz (@lfdi_rlp) vertreten.

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TLfDI übergibt Staffelstab Arbeitskreis „Datenschutz- /Medienkompetenz“ an Mecklenburg-Vorpommern

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) vom 01.07.2024

Erfurt, 01.07.2024: Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) wird bei ihrer Arbeit durch die Arbeitskreise unterstützt. Die Arbeitskreise (AK) arbeiten der Datenschutzkonferenz zu und bereiten deren Entscheidungen vor. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) hat den Vorsitz der Arbeitskreise „Schulen und Bildungseinrichtungen“ und „Datenschutz- /Medienkompetenz“ inne. Den Vorsitz des AK „Datenschutz- /Medienkompetenz“ übergibt Tino Melzer am 1. Juli 2024 an den Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern (LfDI M-V). Die Übergabe wurde bei der 107. DSK in Bremerhaven vorab abgestimmt und nunmehr durch die DSK beschlossen. Durch den Übergang des Vorsitzes, soll einerseits der Akzent beim TLfDI klar auf dem AK „Schulen und Bildungseinrichtungen“ liegen und andererseits neue Perspektiven für den AK „Datenschutz-/Medienkompetenz“ beim LfDI M-V geschaffen werden. Der LfDI M-V arbeitet sehr vielfältig auf diesem Gebiet, und insbesondere auch im Rahmen von „YoungData“<https://youngdata.de/datenschutz> schon seit Jahren eng mit der Behörde des TLfDI zusammen. Somit kann die Arbeit des AK „Datenschutz- /Medienkompetenz“ nahtlos weitergeführt werden. „Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz hat auf dem Gebiet der Medienkompetenz bereits ein großes Ziel erreicht“, so Tino Melzer heute. „Dr. Lutz Hasses (TLfDI a.D.) großer Wunsch, das Unterrichtsfach „Medienkunde“ einzuführen, geht mit Beginn des neuen Schuljahres in Thüringen in Erfüllung“. Auch weiterhin wird das Thema Medienkompetenz in Thüringen eine wichtige Rolle spielen. Der TLfDI bietet dazu insbesondere auch Vorträge und Projekttage für Schulen an, denn umso eher hier Kompetenzen zu den Themen Datenschutz und Medien vermittelt werden, umso besser.

Guter Datenschutz gerade auch für die Kleinsten: Überwältigende Resonanz auf Datenschutz-Webinar für Kitas

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 28.06.2024

Rund 500 Erzieherinnen und Erzieher aus rheinland-pfälzischen Kitas haben in dieser Woche an einem Webinar teilgenommen, das der Landesdatenschutzbeauftragte speziell für den frühkindlichen Bereich anbot. Unter dem Motto „Fotos, Portfolio, Einwilligung – Kita-Datenschutz gut umgesetzt“ informierte das Team des Landesbeauftragten zu datenschutzrechtlichen Fragen, die sich im Kita-Alltag auftun – vom Fotografieren beim Kita-Sommerfest bis hin zu Namensschildern am Kleiderhaken. Das Webinar war eine von sechs Aktionen, die der Landesbeauftragte zur diesjährigen „Woche der Medienkompetenz Rheinland-Pfalz“ beitrug.

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