Die Diözesandatenschutzbeauftragte der (Erz-)Bistümer Freiburg, Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier veröffentlicht den Tätigkeitsbericht 2024

Pressemitteilung des Kath. Datenschutzzentrums Frankfurt/M. vom 22.07.2025

Das Kath. Datenschutzzentrum Frankfurt/M. veröffentlicht mit dem Bericht des Jahres 2024 seinen nunmehr siebten Tätigkeitsbericht.

Zu lesen ist, dass die kontinuierliche Umsetzung des Datenschutzes und die Entwicklung neuer sowie die Evaluierung und Anpassung bereits bestehender Datenschutzregelungen das Datenschutzjahr 2024 im Zuständigkeitsbereich des Kath. Datenschutzzentrums Frankfurt/M. geprägt haben: Einsichts- und Auskunftsrechte der Aufarbeitungskommissionen wurden geregelt, Meldestellen eingerichtet, Jubiläumsordnungen erlassen, Widerspruchsrechte implementiert und Musterverträge zur Auftragsverarbeitung und zur gemeinsamen Verantwortlichkeit erstellt

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Unternehmen müssen kostenlose Änderungen von Geschlechtseintrag und Vornamen ermöglichen

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 22.07.2025

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) am 1. November 2024 haben trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen einfacher zu ändern. Diese gesetzliche Neuerung bringt auch datenschutzrechtliche Verpflichtungen für Unternehmen mit sich, die umgesetzt werden müssen.

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BfDI startet öffentliche Konsultation zu KI-Modellen

Entwicklung praxisrelevanter Ansätze durch Einbindung der Fachöffentlichkeit

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 10.07.2025

KI-Modelle, insbesondere große Sprachmodelle (sog. LLMs – Large Language Modells) können personenbezogene Informationen wortgetreu und sinngemäß aus ihren Trainingsdaten wiedergeben. Ergebnisse aus KI-Systemen können dementsprechend Rückschlüsse auf bestimmte Personen zulassen. Dieses Problem beschäftigt Aufsichtsbehörden weltweit spätestens seit der Veröffentlichung von ChatGPT und der damit einhergehenden massiven Verfügbarkeit von neuen KI-Angeboten für Verbraucherinnen und Verbraucher.

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Gute Nachricht für den Datenschutz: Niedersachsen beschließt Haushaltsmittel zur Finanzierung von Schultablets

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 01.07.2025

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Denis Lehmkemper, begrüßt die Entscheidung der Niedersächsischen Landesregierung, im Landeshaushalt Tablets für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 7. Jahrgang vorzusehen.

Bisher mussten Eltern in vielen niedersächsischen Schulen Tablets für den Unterricht Ihrer Kinder aus eigenen Mitteln finanzieren. Die Schulen müssen diese privat erworbenen Geräte mittels eines Mobile Device Managements (MDM) in ihre IT-Infrastruktur einbinden, damit es nicht zu einer Vermischung von schulischen und privaten Inhalten kommt. Mangels einer landeseinheitlichen Regelung handhaben die niedersächsischen Schulen dies unterschiedlich und in Eigenregie. Dadurch ist nicht gewährleistet, dass das Schulnetz tatsächlich vor Angriffen mittels Schadsoftware geschützt ist. Zudem hat die schulische IT-Administration beim Aufspielen eines MDM weitgehende Einsicht- und Eingriffsmöglichkeiten in die privaten Endgeräte der Schülerinnen und Schüler.

„Nur mit vom Land beschafften Tablets für die Schulen ist ein wirksamer Schutz der persönlichen Daten von Schülerinnen und Schülern möglich“, so Lehmkemper. Bis die Tablets beschafft und verteilt sind, ist die Landesregierung in der Pflicht, den Datenschutz auch bei den schülereigenen Geräten zu verbessern, die derzeit im Einsatz sind.

Berliner Datenschutzbeauftragte meldet KI-App DeepSeek in Deutschland bei Apple und Google als rechtswidrigen Inhalt

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 27.06.2025

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die Apps der KI-Anwendung DeepSeek bei Google und Apple in Deutschland als rechtswidrigen Inhalt gemeldet. Die Unternehmen müssen die Meldung nun zeitnah prüfen und über eine Sperrung entscheiden. Hintergrund ist eine rechtswidrige Übermittlung von personenbezogenen Daten von Nutzer:innen der App nach China.

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