Sachsens Datenschutzbeauftragte stellt Jahresbericht vor

Beschwerden und Datenpannen auf neuem Höchststand

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) Dr. Juliane Hundert hat am Dienstag in Dresden ihren »Tätigkeitsbericht Datenschutz 2025« an Landtagspräsident Alexander Dierks überreicht. In der Publikation sind die Arbeitsschwerpunkte des zurückliegenden Jahres zusammengefasst. Neben besonderen Fällen aus der Datenschutzpraxis enthält der Bericht Statistiken, Hinweise zur Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung und zur Rechtsprechung.

Datenschutz 2025 in Zahlen
Dr. Juliane Hundert: »Sachsens Bürgerinnen und Bürgern ist der Schutz ihrer Privatsphäre wichtiger denn je. Sie haben im zurückliegenden Jahr häufiger als jemals zuvor eine Datenschutzbeschwerde eingereicht. Insgesamt erhielt ich über 1.600 Eingaben. Das entspricht einem Rekordanstieg von 29 Prozent gegenüber dem Vorjahr.« (S. 184 f.)
Ein Grund für den Zuwachs ist erkennbar die vermehrte Nutzung von KI-Anwendungen durch die Beschwerdeführenden. Mithilfe von Chatbots werden die Betroffenen eher auf die Datenschutzaufsichtsbehörden aufmerksam. Zudem beschleunigt KI die Erstellung eines Schreibens.
Im Jahr 2025 haben auch die Beratungen deutlich zugenommen. Mit rund 900 Vorgängen verzeichnete die Behörde einen Zuwachs von 22 Prozent (S. 185).
Einen neuen Höchststand registrierte Dr. Juliane Hundert ebenfalls bei den Meldungen von Datenpannen: 2025 gingen davon 1.058 bei ihr ein – 5 Prozent mehr als im vorherigen Jahr. Zu den häufigsten Datenpannen gehörten der Fehlversand und der Verlust auf dem Postweg, der offene E-Mail-Verteiler, Hacking und Schadcode sowie Einbruch und Diebstahl (S. 168 ff.).
Vergangenes Jahr hatte die SDTB im nichtöffentlichen Bereich 114 neue Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu verzeichnen, was einer Steigerung um 37 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht (83). Mehr als die Hälfte der Anzeigen bezog sich dabei auf den Betrieb von Überwachungskameras. Damit liegt der Schwerpunkt der eingegangenen Ordnungswidrigkeitenanzeigen im nichtöffentlichen Bereich auch weiterhin klar bei der Videoüberwachung.
Insgesamt waren im Berichtszeitraum 210 Ordnungswidrigkeitenverfahren anhängig. Von diesen konnte die SDTB 121 Fälle abschließen und hat dabei acht Bußgelder festgesetzt. Die Gesamtsumme belief sich auf 10.875 Euro (S. 205 ff.).
Im öffentlichen Bereich wurden 47 neue Verfahren eröffnet, sodass insgesamt 66 Bußgeldverfahren anhängig waren. Von den anhängigen Verfahren wurde 12 mit einem Bußgeld abgeschlossen, wobei in einem Verfahren Einspruch gegen den erlassenen Bußgeldbescheid eingelegt worden ist. Die Summe der festgesetzten Buß- und Verwarnungsgelder belief sich auf 7.600 Euro (S. 198 ff.).

Personelle Unterstützung zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben
Das enorme Aufkommen an Anfragen und Eingaben geht zulasten von anlasslosen Kontrollen und der allgemeinen Präventionsarbeit, beispielsweise der Bereitstellung von Informationen zur Sensibilisierung der Verantwortlichen. Stellenabbauwünschen tritt die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte deshalb energisch entgegen: »Meine 41 Mitarbeitenden arbeiten bereits an ihren Belastungsgrenzen. Zumal die KI-Verordnung, der Data-Act und auch das neue Polizeivollzugsdienstgesetz weitere Aufgabenfelder für meine Behörde vorsehen. Ein Stellenabbau würde derzeit unmittelbar das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Anrufung der Datenschutzbeauftragten beeinträchtigen.« (S. 193 ff.)

Private Videoüberwachung und Weitergabe an Ermittlungsbehörden
Die Zahl der Eingaben zur Videoüberwachung im privaten Bereich legte 2025 erneut zu. Insgesamt verzeichnete die SDTB bei den nichtöffentlichen Stellen 270 Beschwerden (vgl. 2021: 120; 2023: 190). Der Anstieg ist fast ausschließlich auf Fälle zurückzuführen, in denen Privatpersonen im Wohn- und Nachbarschaftsumfeld Kameras einsetzen. Häufig werden unrechtmäßig öffentliche Gehwege oder Mieterbereiche gefilmt.
In den Verfahren betonten einige private Kamerabetreiberinnen und -betreiber gegenüber der SDTB, dass ihre Videoüberwachung von öffentlichen Bereichen einen Beitrag zum Schutz der allgemeinen Sicherheit und Ordnung darstelle. Sie berichteten in diesem Zuge von regelmäßigen Anfragen der Polizei, an die sie einzelne Videosequenzen nach vorheriger Nennung der jeweiligen Tagebuchnummern herausgeben. Dr. Juliane Hundert warnt: »Es ist nicht die Aufgabe privater Akteure, mit ihrer Überwachung des öffentlichen Raums Hilfspolizei zu spielen. Dafür gibt es auch keine rechtliche Grundlage, und es ist nicht Aufgabe der Polizei, die Gefahrenabwehr den Privaten zu überlassen.« (S. 27 ff.)
In einem anderen Fall befasste sich die SDTB mit der rechtswidrigen Videoüberwachung in einer Flüchtlingsunterkunft. Dort waren 72 Kameras im Innen- und Außenbereich installiert. Im direkten Kontakt mit dem Eigentümer konnte die Aufsichtsbehörde erreichen, dass er alle Videokameras außer Betrieb nimmt. »Andernfalls hätte sich mich gezwungen gesehen, eine schriftliche Anordnung mitsamt einer Zwangsgeldandrohung zu erlassen«, so Dr. Juliane Hundert (S. 69 ff.).

Novellierung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes
Die Videoüberwachung durch die Polizei war und ist ebenso ein Thema für Sachsens Datenschutzbeauftragte – hier im Zusammenhang mit dem neuen Polizeivollzugsdienstgesetz. Der erste Gesetzentwurf aus dem Oktober 2025 enthielt eine Regelung, die die Polizei dazu befugt, Videoüberwachung zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten einzusetzen, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Handyverbot am Steuer. »Ich habe mich in meiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf ausdrücklich gegen eine solche, im Grunde verdachtslose Überwachung sämtlicher Fahrzeugführenden ausgesprochen. Im Entwurf, den das Innenministerium dem Landtag im Februar dieses Jahres zugeleitet hat, ist die Befugnis nicht mehr enthalten«, sagt Dr. Juliane Hundert und ergänzt: »Auch wenn ich darüber hinaus anerkenne, dass die geplanten Änderungen im neuen Polizeirecht das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen berücksichtigen, enthält der vorgelegte Entwurf eine Reihe von neuen Befugnissen, die eine enorme Eingriffstiefe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger aufweisen. Hier sei die automatisierte Datenanalyse und der Abgleich auch biometrischer Daten im Internet sowie die Befugnis zur Nutzung personenbezogener Daten zum KI-Training oder -Test genannt.« Aber auch bei einer Einführung »intelligenter Videoüberwachung« mit biometrischer Echtzeit-Identifizierung hat Sachsens Datenschutzbeauftragte Bedenken – zumal die gewonnenen Daten zum Weitertraining von KI verwendet werden können (S. 243 ff.).

Aufklärung von Datenschutzverstößen
Wie dem Tätigkeitsbericht 2025 zu entnehmen ist, konnte die SDTB teils gravierende Datenschutzverstöße verfolgen und abstellen. Eingegriffen hat Dr. Juliane Hundert beispielsweise bei einem Sushi-Restaurant, das 3.000 Bestellungen mit den zugehörigen personenbezogenen Daten über das Internet offen zugänglich hatte (S. 160 ff.). In einem anderen Fall hatte ein Mitarbeiter eines Krankenhauses ausgesonderte Computer des Arbeitgebers erworben und diese weiterverkauft. Einer der Käufer hat nach Wiederherstellung einer Festplattenpartition Röntgenbilder und Befunde von Patientinnen und Patienten gefunden (S. 162 f.). Zudem wandten sich Wohnungssuchende an die SDTB, weil Vermieterinnen und Vermieter überzogene Mieterselbstauskünfte verlangten (S. 47 ff.). In einem anderen Fall ging es um Krankenbesuche vom Arbeitgeber (S. 115 ff.). Auch hinsichtlich der Weitergabe von Fahrzeughalterdaten durch das Ordnungsamt sorgte die SDTB für rechtliche Klarheit (S. 89 ff.).

Bezug des Tätigkeitsberichts Datenschutz 2025
Der Bericht kann über den zentralen Broschürenversand des Freistaates Sachsen heruntergeladen und kostenfrei als Printexemplar bestellt werden: publikationen.sachsen.de

Weiterführende Links:
Tätigkeitsbericht 2025 als PDF

Immer mehr Beschwerden wegen privater Kameras

Kostenloses Onlineseminar am 27. November 2025 zur privaten Videoüberwachung im Wohnumfeld

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert verzeichnet erneut einen Anstieg bei Beschwerden zu Videoüberwachungen. In diesem Jahr lag die Zahl der Eingaben in den ersten drei Quartalen bei rund 250. Das sind 20 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2024. Der Anstieg ist fast ausschließlich auf Fälle zurückzuführen, in denen Privatpersonen im Wohn- und Nachbarschaftsumfeld Kameras einsetzen. Typisch sind Fälle wie das Filmen von öffentlichen Gehwegen oder Mieterbereichen.
Beschwerden zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen, wie Kommunen oder die Polizei, gibt es weiterhin nur sehr wenige.

Dr. Juliane Hundert: »Videoüberwachung vermittelt ein Gefühl von Sicherheit, und dieses Bedürfnis verstehe ich. Im privaten Bereich ist sie auch unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Der öffentliche Raum oder anliegende Grundstücke dürfen aber nicht überwacht werden. Wer sich vor Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus schützen möchte, sollte zudem bedenken, dass viele Täterinnen und Täter durch Kameras nicht abgeschreckt werden. Sie agieren im Schutz der Dunkelheit oder verdecken vor der Straftat ihr Gesicht und sind dadurch auf Aufnahmen schwer zu identifizieren. Somit verfehlt die installierte Technik oft den erhofften Nutzen. Geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn, verschärfen Kameras einen bestehenden Konflikt eher, als dass sie ihn befrieden.
Hingegen bleibt oft unbeachtet, dass eine Videoüberwachung grundsätzlich einen enormen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen darstellt, die keinerlei böse Absichten verfolgen. Darüber sollten sich Kamerabetreiberinnen und -betreiber im Klaren sein. Sie sind in der Pflicht, genau zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen ihre Videoüberwachung rechtlich erlaubt ist.«

Onlineseminar vermittelt Grundlagen
Am Donnerstag, den 27. November 2025, von 16 bis 17.30 Uhr, erfahren Interessierte mehr über die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten bei stationären Kameras an Wohnhäusern, auf Privatgrundstücken und in Kleingärten. Das Onlineseminar findet im Rahmen der Initiative »Meine Daten. Meine Freiheit.« statt. Es richtet sich sowohl an Privatpersonen, die Kameras betreiben (möchten) als auch an Betroffene.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars können ihre Fragen bereits vorab per E-Mail einreichen: oea@sdtb.sachsen.de. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Link zur Veranstaltung wird am Veranstaltungstag auf www.datenschutz.sachsen.de veröffentlicht.

Weitere Informationen
Auf www.datenschutz.sachsen.de und in der Broschüre »Achtung Kamera!« erläutert die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte die rechtlichen Anforderungen und Grenzen der Videoüberwachung – sowohl für nichtöffentliche Stellen, wie Privatpersonen und Unternehmen, als auch für öffentliche Stellen, insbesondere für Kommunen und die sächsische Polizei. Auf über 110 Seiten werden zudem manche Missverständnisse und sich hartnäckig haltende Annahmen richtiggestellt.

Weiterführende Links
Download der Broschüre »Achtung Kamera!« als PDF
»Achtung Kamera!« als Broschüre beim Zentralen Broschürenversand bestellen

LinkedIn startet KI-Training mit personenbezogenen Daten – Widerspruch möglich

Nach Meta plant nun auch LinkedIn, die eigenen KI-Systeme mit den Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer zu trainieren. Wie das Business-Netzwerk ankündigte, sollen die Daten ab dem 3. November 2025 verwendet werden. In das Training fließen insbesondere öffentliche Beiträge, Profilinformationen, Bilder und Kommentare ein, die auf LinkedIn gepostet wurden.

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert rät: »Wer bei LinkedIn registriert ist und nicht möchte, dass beispielsweise der hinterlegte Lebenslauf an die KI verfüttert wird, sollte jetzt von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Denn wenn die persönlichen Informationen erstmal verarbeitet wurden, lassen sie sich womöglich nicht mehr vollständig aus den KI-Systemen entfernen. In diesem Fall kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich für Nutzende künftig Nachteile ergeben, beispielsweise bei der Jobsuche.«

Das Widersprechen gegen das KI-Training ist mit wenigen Klicks möglich. Jedoch müssen sich Nutzerinnen und Nutzer dafür kurz Zeit nehmen, um die Zugriffsberechtigungen und Datenschutzeinstellungen zu verstehen und entsprechend anzupassen. Will man beispielsweise verhindern, dass die eigenen Daten für Forschungszwecke oder das Schulen von KI-Modellen genutzt werden, müssen die Schieberegler von Grün auf Schwarz gestellt werden. Eine kurze, bildhafte Anleitung zu den Einstellungen finden Interessierte auf der Website der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten: www.datenschutz.sachsen.de

Meldungen von Datenpannen in Sachsen auf Rekordniveau des Vorjahres

Neue Onlineveranstaltung zur Vorbeugung und zum richtigen Verhalten im Ernstfall

Bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (SDTB) gingen in diesem Jahr bislang so viele Datenpannen-Meldungen ein wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Datenverarbeitende Stellen teilten in den ersten drei Quartalen rund 750 Vorfälle mit. Die Gesamtzahl 2024 belief sich auf rund 1.000 Fälle und markierte einen Höchststand. Zu den häufigsten Meldungen gehören Fehlversendungen, offene E-Mail-Verteiler und das Abhandenkommen von Datenträgern durch Einbruch oder Diebstahl. In etwa jedem zehnten Fall wurden personenbezogene Daten durch Cyberkriminalität abgegriffen.
Mit Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 sind Verantwortliche dazu verpflichtet, die Aufsichtsbehörde über Datenpannen zu informieren. Seitdem haben sich die gemeldeten Vorfälle in Sachsen mehr als vervierfacht, wie Dr. Juliane Hundert in ihrem Tätigkeitsbericht Datenschutz 2024 aufzeigt:
»Hinter den Zahlen stehen zumeist menschliches Versagen, organisatorische Mängel oder technische Schwachstellen. Angesichts des weiterhin hohen Aufkommens an Datenpannen ist Prävention heute wichtiger denn je. Dafür braucht es einerseits mehr Achtsamkeit bei der Verarbeitung von Daten Dritter, andererseits Wissen und vorbeugende Maßnahmen, um Fehler zu vermeiden und im Krisenfall die richtigen Schritte einzuleiten. Wichtige Hinweise dazu erhalten Verantwortliche nicht nur auf meiner Website, sondern am 30. Oktober 2025, um 16 Uhr, in einem einstündigen, kostenlosen Onlineseminar.«

Wissen stärken – Daten schützen
Die Veranstaltung »Prävention und Meldepflichten bei Datenpannen – ein Leitfaden für die Praxis« ist der Beginn einer Reihe von Datenschutz-Webinaren. Im Rahmen der Initiative »Meine Daten. Meine Freiheit.« richtet sich die SDTB zum Auftakt vor allem an datenverarbeitende Stellen in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. In dem Onlineseminar werden die häufigsten Datenpannen sowie technisch-organisatorische Maßnahmen beschrieben. Außerdem gibt die SDTB Tipps für Datenpannen-Meldungen nach Artikel 33 Datenschutz-Grundverordnung, um eine zügige und unbürokratische Bearbeitung des Vorfalls zu ermöglichen. Dazu gehört beispielsweise die Nutzung des Online-Meldeformulars der Aufsichtsbehörde, in dem die relevanten Punkte einer Pannenmeldung abgefragt werden. Bei den Antworten sollten Verantwortliche bzw. Meldende darauf achten, dass ihre Angaben möglichst vollständig und eindeutig sind, um Verständnisfragen und unnötigen Schriftverkehr zu vermeiden.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars können ihre Fragen bereits vorab per E-Mail einreichen: oea@sdtb.sachsen.de

Ausblick auf künftige Veranstaltungen
Am 27. November von 16 bis 17.30 Uhr widmet sich die SDTB in einem Onlineseminar der privaten Videoüberwachung im Wohnumfeld. Die Veranstaltungsreihe wird 2026 zu weiteren Themen fortgesetzt, unter anderem zum Datenschutz auf Websites und in Apps. Die weiteren Termine veröffentlicht die SDTB demnächst auf ihrer Homepage: www.datenschutz.sachsen.de

Neue Informationsoffensive für besseren Schutz der eigenen Daten

Mit einer neuen Initiative wirbt die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) Dr. Juliane Hundert für mehr Achtsamkeit im Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Kampagne trägt den Titel »Meine Daten. Meine Freiheit.« und richtet sich sowohl an Betroffene als auch an datenverarbeitende Stellen aus Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. Im Mittelpunkt stehen die Sensibilisierung und Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung persönlicher Informationen.

In ihrer Aufsichtstätigkeit begegnen der SDTB immer wieder Fälle, in denen zu unbedacht Daten preisgegeben oder verwendet wurden. Dazu gehören beispielsweise die leichtfertige Weitergabe von Bankdaten, das oftmals unzulässige Anfertigen von Ausweiskopien oder der offene E-Mail-Verteiler, bei dem die Adressen für alle Empfängerinnen und Empfänger einsehbar sind. Auch in diesem Jahr registrierte Dr. Juliane Hundert eine Vielzahl solcher und ähnlicher Verstöße:
»Bis zur Jahresmitte gingen knapp 1.000 Datenschutzbeschwerden bei mir ein – rund 25 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Dieser deutliche Anstieg belegt, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürgern die Achtung ihrer Grund- und Persönlichkeitsrechte ist. Deshalb kommt dem Datenschutz auch eine besondere Bedeutung zu. Er schützt zum Beispiel die Meinungsfreiheit und das Recht am eigenen Bild. Dessen sollte man sich im Umgang mit den eigenen, aber auch mit den Daten Dritter, stets bewusst sein und entsprechend verantwortungsvoll handeln. Darauf mache ich mit ›Meine Daten. Meine Freiheit.‹ aufmerksam.«

Neuer Onlineservice hilft bei Ausübung der eigenen Rechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung verfügt jede natürliche Person über Betroffenenrechte. Sie dienen dazu, die Kontrolle über die eigenen Daten zu behalten. Unter anderem dürfen betroffene Personen von einer datenverarbeitenden Stelle Auskunft verlangen, welche Informationen über sie gespeichert bzw. verarbeitet werden. Weiterhin sind das Recht auf Löschung und das Widerspruchsrecht wertvolle Werkzeuge, mit denen man die Risiken der Datenverarbeitung für sich selbst minimieren kann. Um Bürgerinnen und Bürgern die Kommunikation mit der datenverarbeitenden Stelle zu erleichtern, hat die SDTB Textgeneratoren entwickelt. »Mit diesen Onlineanwendungen zu den wichtigsten Betroffenenrechten lassen sich unkompliziert passende Schreiben an den datenschutzrechtlich Verantwortlichen erstellen. Dazu genügt es, einige Daten zur eigenen Person, zum Adressaten sowie zum Anliegen in ein Webformular einzutragen. Anschließend erzeugt der Dienst eine PDF- und eine Textdatei. Diese können heruntergeladen und zum Beispiel per E-Mail an ein Unternehmen oder eine Behörde weitergeleitet werden«, erklärt Sachsens Datenschutzbeauftragte.

Informationsangebote und Beratung für mehr Datenschutzbewusstsein
Mit der Initiative »Meine Daten. Meine Freiheit.« weitet die SDTB ihr Informations- und Beratungsangebot aus. Neu ist unter anderem ein Newsletter, der zu aktuellen Datenschutzthemen informiert. Außerdem sind für die kommenden Monate eine Reihe an Onlineveranstaltungen und Videoformaten geplant, beispielsweise zur Verhinderung von Datenpannen in Unternehmen, zur Videoüberwachung und dem Datenschutz auf Websites.

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