Datenschutz einkaufen
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 27.04.2023
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht neue Orientierungshilfe zu Datenschutz als Kriterium im Vergabeverfahren
Dass unbedachte Konsumentscheidungen nachhaltig Ärger bereiten können, weiß jeder. Einkaufende in bayerischen Staatsbehörden oder Kommunen können diese Alltagserfahrung im Berufsleben manchmal unerwartet „auffrischen“. Nur wird es da oft kostspieliger als bei einem Staubsaugerfehlgriff – wenn etwa eine teure IT-Leistung beschafft wird, sich aber im Nachhinein herausstellt, dass sie aus Datenschutzgründen gar nicht eingesetzt werden darf.
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