Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rechtsgrundlage für HessenDATA verfassungswidrig
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 16.02.2023
Die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Auswertungs-Software HessenDATA durch die hessische Polizei ist teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil festgestellt, dass § 25a des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG) nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu vereinbaren ist, soweit er den Einsatz der Software zur vorbeugenden Gefahrenabwehr erlaubt.
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