LinkedIn startet KI-Training mit personenbezogenen Daten – Widerspruch möglich

Nach Meta plant nun auch LinkedIn, die eigenen KI-Systeme mit den Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer zu trainieren. Wie das Business-Netzwerk ankündigte, sollen die Daten ab dem 3. November 2025 verwendet werden. In das Training fließen insbesondere öffentliche Beiträge, Profilinformationen, Bilder und Kommentare ein, die auf LinkedIn gepostet wurden.

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert rät: »Wer bei LinkedIn registriert ist und nicht möchte, dass beispielsweise der hinterlegte Lebenslauf an die KI verfüttert wird, sollte jetzt von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Denn wenn die persönlichen Informationen erstmal verarbeitet wurden, lassen sie sich womöglich nicht mehr vollständig aus den KI-Systemen entfernen. In diesem Fall kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich für Nutzende künftig Nachteile ergeben, beispielsweise bei der Jobsuche.«

Das Widersprechen gegen das KI-Training ist mit wenigen Klicks möglich. Jedoch müssen sich Nutzerinnen und Nutzer dafür kurz Zeit nehmen, um die Zugriffsberechtigungen und Datenschutzeinstellungen zu verstehen und entsprechend anzupassen. Will man beispielsweise verhindern, dass die eigenen Daten für Forschungszwecke oder das Schulen von KI-Modellen genutzt werden, müssen die Schieberegler von Grün auf Schwarz gestellt werden. Eine kurze, bildhafte Anleitung zu den Einstellungen finden Interessierte auf der Website der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten: www.datenschutz.sachsen.de

Meldungen von Datenpannen in Sachsen auf Rekordniveau des Vorjahres

Neue Onlineveranstaltung zur Vorbeugung und zum richtigen Verhalten im Ernstfall

Bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (SDTB) gingen in diesem Jahr bislang so viele Datenpannen-Meldungen ein wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Datenverarbeitende Stellen teilten in den ersten drei Quartalen rund 750 Vorfälle mit. Die Gesamtzahl 2024 belief sich auf rund 1.000 Fälle und markierte einen Höchststand. Zu den häufigsten Meldungen gehören Fehlversendungen, offene E-Mail-Verteiler und das Abhandenkommen von Datenträgern durch Einbruch oder Diebstahl. In etwa jedem zehnten Fall wurden personenbezogene Daten durch Cyberkriminalität abgegriffen.
Mit Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 sind Verantwortliche dazu verpflichtet, die Aufsichtsbehörde über Datenpannen zu informieren. Seitdem haben sich die gemeldeten Vorfälle in Sachsen mehr als vervierfacht, wie Dr. Juliane Hundert in ihrem Tätigkeitsbericht Datenschutz 2024 aufzeigt:
»Hinter den Zahlen stehen zumeist menschliches Versagen, organisatorische Mängel oder technische Schwachstellen. Angesichts des weiterhin hohen Aufkommens an Datenpannen ist Prävention heute wichtiger denn je. Dafür braucht es einerseits mehr Achtsamkeit bei der Verarbeitung von Daten Dritter, andererseits Wissen und vorbeugende Maßnahmen, um Fehler zu vermeiden und im Krisenfall die richtigen Schritte einzuleiten. Wichtige Hinweise dazu erhalten Verantwortliche nicht nur auf meiner Website, sondern am 30. Oktober 2025, um 16 Uhr, in einem einstündigen, kostenlosen Onlineseminar.«

Wissen stärken – Daten schützen
Die Veranstaltung »Prävention und Meldepflichten bei Datenpannen – ein Leitfaden für die Praxis« ist der Beginn einer Reihe von Datenschutz-Webinaren. Im Rahmen der Initiative »Meine Daten. Meine Freiheit.« richtet sich die SDTB zum Auftakt vor allem an datenverarbeitende Stellen in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. In dem Onlineseminar werden die häufigsten Datenpannen sowie technisch-organisatorische Maßnahmen beschrieben. Außerdem gibt die SDTB Tipps für Datenpannen-Meldungen nach Artikel 33 Datenschutz-Grundverordnung, um eine zügige und unbürokratische Bearbeitung des Vorfalls zu ermöglichen. Dazu gehört beispielsweise die Nutzung des Online-Meldeformulars der Aufsichtsbehörde, in dem die relevanten Punkte einer Pannenmeldung abgefragt werden. Bei den Antworten sollten Verantwortliche bzw. Meldende darauf achten, dass ihre Angaben möglichst vollständig und eindeutig sind, um Verständnisfragen und unnötigen Schriftverkehr zu vermeiden.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars können ihre Fragen bereits vorab per E-Mail einreichen: oea@sdtb.sachsen.de

Ausblick auf künftige Veranstaltungen
Am 27. November von 16 bis 17.30 Uhr widmet sich die SDTB in einem Onlineseminar der privaten Videoüberwachung im Wohnumfeld. Die Veranstaltungsreihe wird 2026 zu weiteren Themen fortgesetzt, unter anderem zum Datenschutz auf Websites und in Apps. Die weiteren Termine veröffentlicht die SDTB demnächst auf ihrer Homepage: www.datenschutz.sachsen.de

Neue Informationsoffensive für besseren Schutz der eigenen Daten

Mit einer neuen Initiative wirbt die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) Dr. Juliane Hundert für mehr Achtsamkeit im Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Kampagne trägt den Titel »Meine Daten. Meine Freiheit.« und richtet sich sowohl an Betroffene als auch an datenverarbeitende Stellen aus Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. Im Mittelpunkt stehen die Sensibilisierung und Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung persönlicher Informationen.

In ihrer Aufsichtstätigkeit begegnen der SDTB immer wieder Fälle, in denen zu unbedacht Daten preisgegeben oder verwendet wurden. Dazu gehören beispielsweise die leichtfertige Weitergabe von Bankdaten, das oftmals unzulässige Anfertigen von Ausweiskopien oder der offene E-Mail-Verteiler, bei dem die Adressen für alle Empfängerinnen und Empfänger einsehbar sind. Auch in diesem Jahr registrierte Dr. Juliane Hundert eine Vielzahl solcher und ähnlicher Verstöße:
»Bis zur Jahresmitte gingen knapp 1.000 Datenschutzbeschwerden bei mir ein – rund 25 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Dieser deutliche Anstieg belegt, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürgern die Achtung ihrer Grund- und Persönlichkeitsrechte ist. Deshalb kommt dem Datenschutz auch eine besondere Bedeutung zu. Er schützt zum Beispiel die Meinungsfreiheit und das Recht am eigenen Bild. Dessen sollte man sich im Umgang mit den eigenen, aber auch mit den Daten Dritter, stets bewusst sein und entsprechend verantwortungsvoll handeln. Darauf mache ich mit ›Meine Daten. Meine Freiheit.‹ aufmerksam.«

Neuer Onlineservice hilft bei Ausübung der eigenen Rechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung verfügt jede natürliche Person über Betroffenenrechte. Sie dienen dazu, die Kontrolle über die eigenen Daten zu behalten. Unter anderem dürfen betroffene Personen von einer datenverarbeitenden Stelle Auskunft verlangen, welche Informationen über sie gespeichert bzw. verarbeitet werden. Weiterhin sind das Recht auf Löschung und das Widerspruchsrecht wertvolle Werkzeuge, mit denen man die Risiken der Datenverarbeitung für sich selbst minimieren kann. Um Bürgerinnen und Bürgern die Kommunikation mit der datenverarbeitenden Stelle zu erleichtern, hat die SDTB Textgeneratoren entwickelt. »Mit diesen Onlineanwendungen zu den wichtigsten Betroffenenrechten lassen sich unkompliziert passende Schreiben an den datenschutzrechtlich Verantwortlichen erstellen. Dazu genügt es, einige Daten zur eigenen Person, zum Adressaten sowie zum Anliegen in ein Webformular einzutragen. Anschließend erzeugt der Dienst eine PDF- und eine Textdatei. Diese können heruntergeladen und zum Beispiel per E-Mail an ein Unternehmen oder eine Behörde weitergeleitet werden«, erklärt Sachsens Datenschutzbeauftragte.

Informationsangebote und Beratung für mehr Datenschutzbewusstsein
Mit der Initiative »Meine Daten. Meine Freiheit.« weitet die SDTB ihr Informations- und Beratungsangebot aus. Neu ist unter anderem ein Newsletter, der zu aktuellen Datenschutzthemen informiert. Außerdem sind für die kommenden Monate eine Reihe an Onlineveranstaltungen und Videoformaten geplant, beispielsweise zur Verhinderung von Datenpannen in Unternehmen, zur Videoüberwachung und dem Datenschutz auf Websites.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Schulstart in Sachsen: Was Eltern und Lehrkräfte beim Fotografieren und Filmen beachten sollten

Mit prall gefüllter Schultüte und dem ersten eigenen Schulranzen starten Sachsens Abc-Schützinnen und -Schützen am 9. August in einen neuen Lebensabschnitt. Gleichwohl ist die Einschulung für die gesamte Familie ein außergewöhnliches Ereignis. Im Laufe der Schulzeit folgen eine ganze Reihe weiterer Veranstaltungen wie beispielsweise Schulfeste und Abschlussbälle. »Diese besonderen Momente können selbstverständlich auch bildlich festgehalten werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten oder gefilmten Personen nicht außer Acht gelassen werden«, betont Dr. Juliane Hundert, Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB). Immer wieder erhält sie dazu Eingaben.

Das gilt für Eltern und Angehörige
Rechtlich auf der sicheren Seite sind Eltern und Angehörige, wenn sie nur das eigene Kind fotografieren. Werden die Bilder weitergegeben, zum Beispiel an Freunde oder Verwandte, ist das unproblematisch.
Gleiches gilt für Bilder, auf denen auch andere Kinder zu sehen sind, solange die Aufnahmen nur innerhalb des Familien- und Freundeskreises gezeigt werden. Sollen die Aufnahmen allerdings in sozialen Netzwerken, auf öffentlichen Websites oder für einen größeren Nutzerkreis außerhalb des familiären Umfelds zugänglich gemacht werden, ist eine Einwilligung der betroffenen Personen notwendig.
»Wenn mehrere Kinder auf den Aufnahmen zu sehen sind, müssen Eltern die Rechte und Wünsche dieser Familien berücksichtigen. Es ist nicht selbstverständlich, dass alle mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Nicht jeder möchte beispielsweise, dass das Bild seines Kindes später in einem Social-Media-Post auftaucht«, erklärt Dr. Juliane Hundert.
Viele Schulen in Sachsen richten deshalb bei Veranstaltungen Fotozonen ein, in denen das Fotografieren ausdrücklich erlaubt ist. Dort können Eltern und Verwandte Bilder machen, während alle, die nicht abgelichtet werden möchten, diese Bereiche meiden.

Das gilt für Schulen
Wollen Lehrkräfte sowie andere von der Schule beauftragte Dritte Bildaufnahmen von Schülerinnen und Schülern anfertigen – und diese beispielsweise auf der Schulwebsite veröffentlichen – muss dafür eine Einwilligung der Sorgeberechtigten vorliegen. In Sachsen können grundsätzlich auch Kinder ab dem 14. Lebensjahr selbst zustimmen, sofern sie die ausreichende Einsichtsfähigkeit besitzen. Eine Einwilligung ist ebenfalls bei Tonmitschnitten erforderlich.

Mehr Informationen: www.datenschutz.sachsen.de
Was zu einer wirksamen Einwilligung gehört, darüber informiert Sachsens Datenschutzbeauftragte auf ihrer Website. Dort werden auch die häufigsten Fragen zum Datenschutz beim Fotografieren und Filmen in der Schule beantwortet, unter anderem, ob Lehrkräfte private Geräte für Aufzeichnungen nutzen dürfen und was bei Aufnahmen durch die Presse zu beachten ist. Wer diese Hinweise berücksichtigt, kann unbeschwert schöne Erinnerungen festhalten.

Weiterführende Links:
Häufige Fragen zum Fotografieren und Filmen in der Schule

Neuer Bericht zum Datenschutz in Sachsen

Anstieg bei Datenpannen, Beschwerden und Beratungsanfragen
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) Dr. Juliane Hundert hat am Dienstag in Dresden ihren »Tätigkeitsbericht Datenschutz 2024« an Landtagspräsident Alexander Dierks überreicht. Der Bericht ist über 200 Seiten stark. Er enthält aktuelle Fälle, Statistiken und Hinweise zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Dr. Juliane Hundert: »Unsere Demokratie, unsere freiheitlichen Werte und damit auch der Datenschutz stehen aktuell unter erheblichen Druck. Für den Schutz der Privatsphäre einzustehen, ist daher eine wichtige Aufgabe – für die Menschen und für die Demokratie. Dabei geht es auch darum, die Zukunft zu gestalten. Die heute verarbeiteten personenbezogenen Daten werden vielleicht morgen schon für andere Zwecke verwendet, mit unüberschaubaren Folgen für die betroffenen Personen. Deshalb kommt dem Datenschutz in unserer Informationsgesellschaft eine so immense Bedeutung zu. Er ist nicht nur eine tragende Säule unserer Freiheit, sondern zugleich ein Erfolgsfaktor für die breite gesellschaftliche Akzeptanz moderner Onlinedienste und neuer Technologien wie der Künstlichen Intelligenz. Beides waren Schwerpunkte meiner Aufsichtstätigkeit im vergangenen Jahr.«

Datenschutz 2024 in Zahlen
Im Berichtszeitraum gingen bei der SDTB rund 1.260 Beschwerden und Kontrollanregungen zu potenziellen Datenschutzverstößen ein. Das Aufkommen stieg um 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr und betraf sowohl öffentliche als auch privatwirtschaftliche Stellen (S. 137 f.).

Einen neuen Höchststand registrierte Dr. Juliane Hundert bei den Meldungen von Datenpannen: 2024 waren es erstmalig über 1.000. Zu den häufigsten Datenpannen gehörten der Fehlversand und der Verlust von postalischen Unterlagen, der offene E-Mail-Verteiler, das Abhandenkommen von Datenträgern durch Einbruch oder Diebstahl und das Abgreifen personenbezogener Daten durch Cyberkriminalität (S. 122 ff.).

Einen Zuwachs verzeichnete die SDTB auch bei den schriftlichen Beratungsanfragen (740). 2023 waren es noch knapp 600 Vorgänge (S. 138). »Oftmals wenden sich betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte mit ihren Fragen an mich. Somit erfahre ich aus erster Hand, welche Themen die sächsische Wirtschaft und Verwaltung derzeit beschäftigen. Meine Beratungstätigkeit und die entsprechenden Informationen tragen wesentlich dazu bei, dass Datenverarbeitungen rechtskonform gestaltet werden«, betont Sachsens Datenschutzbeauftragte.

Im weiteren Sinne erstreckt sich die Beratungstätigkeit auch auf Rechtsetzungsvorhaben, zu denen die SDTB im Berichtszeitraum 12 Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen abgab, beispielsweise zum Gesetz zur klinischen und epidemiologischen Krebsregistrierung im Freistaat Sachsen oder die Neufassung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes (S. 143 f.).

Vergangenes Jahr hat die SDTB im nichtöffentlichen Bereich in 18 Verfahren 19 Bußgelder erlassen. Die Gesamtsumme betrug 199.000 Euro. Darunter waren erstmals Bußgelder gegen juristische Personen (S. 159 ff.).
Im öffentlichen Bereich wurden im zurückliegenden Jahr 11 Verfahren mit einem Bußgeld abgeschlossen. Die Summe festgesetzter Buß- und Verwarnungsgelder belief sich hier auf 14.580 Euro (S. 154 ff.).

KI in Schulen (S. 36 f.) und der Verwaltung (S. 34 f.)
Wie gut Künstliche Intelligenz und Datenschutz zusammenpassen, belegt das Projekt des digitalen Assistenten KAI. Mit dem KI-Werkzeug können Lehrkräfte in Sachsen sowohl Texte als auch Grafiken erstellen, zum Beispiel Aufgaben und Bilder für Arbeitsblätter. Das Tool nutzt Schnittstellen zu Anbietern von generativer KI, ohne dabei die eingegebenen Daten für das weitere Training der KI-Modelle zu verwenden. Zudem lassen sich die Daten einzelnen Personen nicht zuordnen.
Die Entwicklung von KAI hat die SDTB begleitet. Weiterhin unterstützte sie die Erarbeitung einer datenschutzkonformen KI-Richtlinie für die sächsische Verwaltung.

Besserer Datenschutz auf sächsischen Websites (S. 37 ff.)
Um einen Überblick über den aktuellen Stand des Datenschutzes auf sächsischen Websites zu bekommen, hat die Datenschutzbeauftragte über 30.000 Internetauftritte einem Monitoring unterzogen. Im Fokus standen dabei vor allem die Datenverbindungen zu Drittanbietern sowie Cookies, mit denen Website-Besucherinnen und -Besucher seitenübergreifend verfolgt werden können. Die Auswertung ergab, dass vor allem der Webanalyse-Dienst Google Analytics häufig rechtswidrig eingebunden war. Wer mit diesem Tracking-Werkzeug auf seiner Website das Nutzerverhalten überwachen möchte, benötigt von den Besucherinnen und Besuchern der Seite zuvor eine freiwillige und eindeutige Einwilligung. In etwa 2.300 Fällen waren Betreiberinnen und Betreiber von Webauftritten dieser Pflicht nicht in ausreichender Form nachgekommen.
Eine spätere Nachuntersuchung zeigte einen Rückgang der rechtswidrigen Datenverarbeitung bei 1.500 Onlineauftritten (65 Prozent). Zudem hatten viele Verantwortliche ebenso bei anderen einwilligungsbedürftigen Verbindungen und Cookies nachgebessert.
»Der Erfolg dieser ersten Massenprüfung und die damit einhergehende deutliche Verbesserung des Datenschutzniveaus haben mich darin bestärkt, in regelmäßigen Abständen weitere Kontrollen durchzuführen«, kündigt Dr. Juliane Hundert an.

Mit Datenschutz im Internet befasste sich die Aufsichtsbehörde 2024 auch in vielen weiteren Verfahren. So hatte beispielsweise ein Autohändler 18 Tracking-Elemente rechtswidrig auf einer Internetplattform eingebunden. Das verwaltungsrechtliche Verfahren endete mit einer Verwarnung (S. 109 ff.). In einem anderen Fall speicherte ein Onlinelieferdienst für Essen das Passwort eines Kunden unverschlüsselt – ein Datenschutzverstoß (S. 113 f.).

Automatisierte Gesichtserkennung in Strafverfahren (S. 26 ff.)
Aufgrund des tiefen Eingriffs in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern hat sich Sachsens Datenschutzbeauftragte intensiv mit dem Personen-Identifikations-System PerIS beschäftigt. Es ermöglicht der sächsischen Polizei einen biometrischen Liveabgleich der Aufnahmen mit Referenzbildern.
Dr. Juliane Hundert erklärt: »Für den automatisierten biometrischen Abgleich von Personenbildern aus dem öffentlichen Raum mit Referenzbildern in Echtzeit gibt es mit Inkrafttreten der europäischen KI-Verordnung keine Rechtsgrundlage. Aber auch für biometrische Abgleiche von einer Vielzahl im öffentlichen Raum erfasster Personenaufnahmen ohne Echtzeit bedarf es einer normenklaren gesetzlichen Grundlage, die grundrechtsschonende Vorgaben enthält. Aktuell gibt es eine solche Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung nicht.«

Datenschutzfragen im Zusammenhang mit der Arbeit des 2. Untersuchungsausschusses des 7. Sächsischen Landtags (S. 149 ff.)
Der 2. Untersuchungsausschuss des 7. Sächsischen Landtags, der sich mit der Förderpraxis integrativer Maßnahmen beschäftigte, forderte auch personenbezogene Daten von Beschäftigten in den geförderten Projekten an. Die Unterlagen enthielten Angaben zu Beruf, Ausbildung und Familie. Sie waren bei der Sächsischen Aufbaubank und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gespeichert.
»Ich habe die Behörden, aber auch die Petenten, darauf hingewiesen, dass dem Untersuchungsausschuss Dokumente zu übersenden sind, sofern sichergestellt ist, dass hochsensible Daten über den Untersuchungsausschuss nicht an die Öffentlichkeit geraten. Weiterhin habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass die Übermittlung der Unterlagen vom Untersuchungs- und Beweisantrag gedeckt sein muss und keine Daten enthalten sein dürfen, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen.«
Mit Blick auf den 1. Untersuchungsausschuss der 8. Legislaturperiode (Corona) hat die SDTB diese Hinweise an alle Ressorts erneut übermittelt. Dr. Juliane Hundert: »Da ich Kenntnis davon erhalten habe, dass in den Unterlagen, die der Untersuchungsausschuss angefordert hat, auch Tausende von Bürgeranfragen enthalten sind, die viele Krankheitsbilder und persönlichste Gesundheitsdaten enthalten, habe ich den Untersuchungsausschuss gebeten, von einer Anforderung dieser Bürgeranfragen abzusehen. Gleichwohl habe ich ihm nicht das Recht abgesprochen, diese Unterlagen anzufordern. Der Untersuchungsauftrag dürfte sich allerdings auch ohne diese Bürgeranliegen erfüllen lassen. Die Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihren Nöten in der Coronazeit an die Behörden gewandt haben, rechneten sicher nicht damit, dass ihre Daten auch Gegenstand eines Untersuchungsausschusses werden.«

Großes Themenspektrum im Berichtszeitraum
Im Tätigkeitsbericht Datenschutz 2024 sind etliche weitere Datenschutzfälle nachzulesen, beispielsweise über ein Ordnungsamt, das rechtwidrig »Elterntaxis« vor einer Schule fotografierte (S. 188 ff.) Weiterhin befasste sich die SDTB unter anderem mit der Abforderung einer Ausweiskopie bei Untervermietung (S. 51 ff.), der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (S. 54 ff.), dem Informations- und Akteneinsichtsrecht von Gemeinde- und Stadträten (S. 83 ff.) und der Onlinewache der Polizei Sachsen (S. 183 ff.).

Bezug des Tätigkeitsberichts Datenschutz 2024
Der Bericht kann über den zentralen Broschürenversand des Freistaates Sachsen heruntergeladen und kostenfrei als Printexemplar bestellt werden: publikationen.sachsen.de