Gastzugang im Onlinehandel: HmbBfDI setzt Verbesserungen durch, OLG Hamburg bestätigt Ausnahmen
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 12.03.2025
In einer beschwerdeunabhängigen Prüfung hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) im Januar dieses Jahres relevante Hamburger Onlineshops unter die Lupe genommen. Bei einem großen Versandhaus mit dem Schwerpunkt Bekleidung wurde festgestellt, dass der Onlineshop keine Bestellmöglichkeit als Gast anbot. Einkäufe waren daher nur nach dem Anlegen eines dauerhaften Kund:innenkontos möglich. Der HmbBfDI forderte das Unternehmen dazu auf, in Zukunft Gastbestellungen zu ermöglichen, um den datenschutzrechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Das Unternehmen richtete daraufhin eine solche Bestellmöglichkeit ein.