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Thema Arbeitnehmerdatenschutz

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Über Arbeitnehmerdatenschutz
Seit den 70er Jahren wird die Schaffung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes diskutiert. Zuletzt kündigte im Jahr 2000 die Bundesregierung bzw. das zuständige Ministerium an, man wolle endlich eine bereichsspezifische Regelung schafffen. Hintergrund war die durch die EG-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG in erneut in Bewegung gekommene Diskussion um eine Modernisierung des Datenschutzes. Ergebnis dieser Diskussion war die im Mai 2001 verabschiedete Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz aber blieb erneut auf der Strecke. Und das obwohl selbst die Europäische Kommission im Jahre 2001 in Stellungnahmen und Anhörungen eine (europäische) Richtlinienregelung favorisiert hatte. Seit der damals stattgefundenen Anhörung der Sozialpartner (Ergebnisse unter http://europa.eu.int/comm/employment_social/labour_law/index_de.htm) scheint das Verfahren zum Stillstand gekommen. Gleichwohl stellt sich die deutsche Rechtslage im internationalen Vergleich noch relativ bestimmt und transparent dar. Insbesondere die umfangreiche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu persönlichkeitsrechtlichen Fragestellungen (insbesondere Fragen der Verhaltens- und Leistungskontrolle), aber auch die partizipativen Rechte der Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz und die in Teilbereichen zumindest für die öffentliche Verwaltung erfolgten bundesgesetzlichen (z.B. PersVG) und landesgesetzlichen Regelungen geben wichtige Maßstäbe für die Verarbeitung der Daten von Beschäftigten vor. In Einzelfragen lohnt es sich, bei den zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder um Unterstützung und Beratung zu bitten.
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-- M. Karg (ULD SH)
 
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