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Verschärfte Anforderungen für Datentransfers in die USA unter Safe Harbor
[Meldung eines Kooperationspartners]
Autorinnen/Autoren:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Helbing
Die obersten deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden stellen seit April 2010 verschärfte formale Anforderungen an die Übermittlung personenbezogener Daten an Unternehmen in den USA nach dem "Safe Harbor" Programm.
Mit dem Beschluss des "Düsseldorfer Kreises" vom 29. April 2010 haben die Datenschutzbehörden mitgeteilt, dass
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Datenschutz im Konzern: Internationale Datentransfers rechtskonform gestalten (Teil 1)
[Meldung eines Kooperationspartners]
Autorinnen/Autoren:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Helbing
In dem neuen Beitrag aus der Artikel-Reihe "Datenschutz im Konzern" geht es um die Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Anforderungen bei internationalen Datentransfers in einem Konzern, zum Beispiel wenn eine zentrale Kundendatenbank oder ein konzernweites Personalinformationssystem eingerichtet werden.
Erläutert werden dabei unter
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Datenschutz Compliance im Konzern: Der Konzerndatenschutzbeauftragte und die Compliance Organisation
[Meldung eines Kooperationspartners]
Autorinnen/Autoren:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Helbing
Der Beitrag erläutert verschiedene Modelle für eine Datenschutz Compliance Organisation im Konzern, insbesondere die Stellung und Aufgabe des Konzerndatenschutzbeauftragten.
Unterschieden wird zwischen einem Einheitsmodell, bei dem eine Person in allen Konzernunternehmen bestellt wird und einem Koordinationsmodell bei dem der "oberste
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Beschäftigtendatenschutz: Der Entwurf der Bundesregierung
[Meldung eines Kooperationspartners]
Autorinnen/Autoren:
Dr. Eugen Ehmann
Der Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes, den das Bundeskabinett am 25. August 2010 beschlossen hat, soll den Durchbruch im Arbeitnehmerdatenschutz bringen. Ob das geglückt ist, darf man bezweifeln. Als Datenschutzbeauftragter müssen Sie wissen, was in dem Entwurf steht. Denn noch im September
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Praktische Umsetzung der EU-Standardvertragsklauseln im internationalen Konzern
[Meldung eines Kooperationspartners]
Autorinnen/Autoren:
Keine Autoren genannt
Im Dritten Teil meiner Beitragsserie "Datenschutz im Konzern" gehe ich auf praktische Fragen des Einsatzes der EU-Standardvertragsklauseln im internationalen Konzern ein:
- Welche Standardvertragsklauseln sind die richtigen?
- Was ist der Unterschied zwischen den beiden Sets für controller-controller Übermittlungen?
- Welche Vorbehalte
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Recherche über Bewerberinnen und Bewerber in sozialen Netzwerken sowie Internet-Suchmaschinen durch Arbeitgeber
Autorinnen/Autoren:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen (LfDI Bremen)
Ende August 2009 ist in den Medien über eine Studie im Auftrag der Bundesregierung berichtet worden, wonach circa 30 Prozent der Arbeitgeber über Bewerberinnen und Bewerber in sozialen Netzwerken sowie Internet-Suchmaschinen recherchieren und die erhobenen Daten bei der Entscheidung über
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Eckpunktepapier Beschäftigtendatenschutz
(pdf-file)
[Meldung eines Kooperationspartners]
Autorinnen/Autoren:
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)
FoeBuD e.V.
FIfF e.V.
Forderungsliste zu unverzichtbaren Regelungsthemen und Regelungen eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes
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BMI-Eckpunktepapier zum Beschäftigtendatenschutz
[Meldung eines Kooperationspartners]
Autorinnen/Autoren:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Helbing
Das Innenministerium hat am 31.März 2010 ein Eckpunktepapier zur geplanten Regelung für den Beschäftigtendatenschutz veröffentlicht.
Bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und FDP vereinbart, den Arbeitnehmerdatenschutz in einem eigenen Kapitel im BDSG auszugestalten. Damit soll die oft uneinheitliche und lückenhafte Rechtsprechung der
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Häufig gestellte Fragen zum ELENA-Verfahren
Autorinnen/Autoren:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
ELENA steht für Elektronischer Entgeltnachweis. Das System soll dazu dienen, die bisher vom Arbeitgeber auf Papier erstellten Gehaltsbescheinigungen in Verfahren vor Sozialbehörden elektronisch zur Verfügung zu stellen.
Was bedeutet ELENA, welche Daten werden gespeichert und wer darf darauf zugreifen? Diese und
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Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX
(pdf-file)
Autorinnen/Autoren:
Keine Autoren genannt
Zur Regelung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach dem Sozialgesetzbuch IX empfiehlt sich eine transparente Dienst- beziehungsweise Betriebsvereinbarung. Wir stellen ein Muster zur Verfügung, das die Anforderungen des Datenschutzrechts sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich erfüllt. Das Muster entspricht einer
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Entwurf eines Gesetzes zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis
(pdf-file)
Autorinnen/Autoren:
Keine Autoren genannt
Gesetzesentwurf der Fraktion des SPD im Deutschen Bundestag zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis
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Datenschutz und Beschäftigungsverhältnisse
(pdf-file)
Autorinnen/Autoren:
Herr Weichert (ULD SH)
Die Folien des Vortrags des Leiters des ULD behandeln umfassend das seit 2008 wieder aktuelle thema des Arbeitnehmerdatenschutzes aus historischer Sicht, im Hinblick auf die technische Entwicklung, die aktuelle Rechtslage und die Rechtsprechung sowie die Planungen zum Erlass neuer Regelungen.
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Arbeitnehmerdatenschutz: wirkungslos?
[Meldung eines Kooperationspartners]
Autorinnen/Autoren:
Andrea Stickel
Wie gut schützt das neue Datenschutzgesetz die Arbeitnehmer im Ernstfall? „Es fehlen klare Bußgeld-Reglungen“, so die erste Praxiserfahrung mit dem novellierten BDSG von Dr. Stefan Brink, Leiter des nicht-öffentlichen Bereichs beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz. Ihn beschäftigt der Fall
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Bestehende Regelungen zur Personaldatenverarbeitung überprüfen!
[Meldung eines Kooperationspartners]
Autorinnen/Autoren:
Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
Steffen Schröder
Der Arbeitskreis „Datenschutz in Recht und Praxis“ im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. empfiehlt dringend, bestehende Betriebs- und Dienstvereinbarungen auf ihre Aktualität zu überprüfen. Grund sind die im Sommer verabschiedeten Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Danach dürfen seit dem 1.September
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E-Mail und Internet am Arbeitsplatz
(pdf-file)
Autorinnen/Autoren:
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein Westfalen (LDI NRW)
"E-Mail und Internet am Arbeitsplatz" richtet sich sowohl an Verantwortliche in Behörden und Unternehmen als auch an Beschäftigte, die sich informieren wollen, wie diese Dienste am Arbeitsplatz datenschutzgerecht eingesetzt werden können.
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Verpasste Chance: Last-Minute-Angebot zum Arbeitnehmerdatenschutz
[Meldung eines Kooperationspartners]
Autorinnen/Autoren:
Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
Steffen Schröder
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt die späte Einsicht des Bundesarbeitsministeriums, Datenschutzfragen im Beschäftigungsverhältnis in einem neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz klären zu wollen. Leider gehen nach Meinung der Experten viele Ansätze in die falsche Richtung. Auch der Zeitpunkt der
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Neues zur Videoüberwachung im Arbeitsverhältnis?
[Meldung eines Kooperationspartners]
Autorinnen/Autoren:
2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Das zum 1. September in Kraft tretende neue Bundesdatenschutzgesetz hat Auswirkungen auf eine ganze Reihe arbeitsrechtlicher Probleme. Eines davon ist die Videoüberwachung.
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Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 23./24. April 2009: Datenschutzrechtliche Aspekte des Mitarbeiter-Screenings in international tätigen Unternehmen
Autorinnen/Autoren:
Düsseldorfer Kreis
Viele Unternehmen sind dazu übergegangen, ihre Mitarbeiter gegenüber Listen abzugleichen, die terrorverdächtige Personen und Organisationen enthalten. Insbesondere Unternehmen, die internationalen Konzernen angehören, werden von ihren teilweise in Drittländern ansässigen Muttergesellschaften hierzu aufgefordert
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77. DSB-Konferenz-Entschließung: Eckpunkte für ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz
Autorinnen/Autoren:
Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder (Konferenz der)
Die Konferenz
der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordert die Bundesregierung
auf, nach jahrelanger Untätigkeit jetzt unverzüglich einen entsprechenden
Gesetzentwurf vorzulegen.
Ziel des neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes muss sein, Rechtssicherheit herzustellen,
Regelungslücken zu schließen und bereits vorhandene Regelungsaspekte
sowie Vorgaben der Rechtsprechung in einem Spezialgesetz zusammenzufassen.
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ver.di-SpionageCheck gegen Überwachungssoftware am Arbeitsplatz
Autorinnen/Autoren:
Keine Autoren genannt
Mit der Kampagne "Onlinerechte für Beschäftigte" setzt sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) seit über einem Jahr u.a. für die Schaffung eines Arbeitsnehmerdatenschutzgesetzes ein. Im Rahmen dieser Online-Kampagne soll auf die Möglichkeiten der Überwachung des Onlineverhaltens von Beschäftigten am Arbeitsplatz hingewiesen
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Der "gläserne" Arbeitnehmer ist Realität
Autorinnen/Autoren:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD Niedersachsen)
Durch zunehmende Automatisierung werden die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefährdet, so etwa automatisierte Leistungs- und Verhaltenskontrollen sowie Bildung von Persönlichkeitsprofilen. Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ist überfällig.
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Internet am Arbeitsplatz
[Meldung eines Kooperationspartners]
Autorinnen/Autoren:
Keine Autoren genannt
Datenschutzregelungen, die der Arbeitgeber zu berücksichtigen hat und arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Es werden die folgenden Konstellationen unterschieden:
- Der Arbeitgeber gestattet ausdrücklich nur die dienstliche Nutzung von Internet und E-Mail.
- Der Arbeitgeber erlaubt ausdrücklich auch die Nutzung für private Zwecke.
- Der
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Richtlinien über Interntet- und Emailüberwachung am Arbeitsplatz
(pdf-file)
Autorinnen/Autoren:
Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein (DSS Liechtenstein)
Die Internet- und Emailüberwachung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz ist ein oft und kontrovers diskutiertes Thema. Der liechtensteinische Datenschutzbeauftragte hat hierzu Richtlinien erstellt.
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Datenschutzgerechte Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz
Autorinnen/Autoren:
Arbeitskreis Medien der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (AK Medien)
Die Orientierungshilfe wurde unter Beteiligung des AK Personalwesen erstellt. Sie richtet sich in erster Linie an öffentliche Stellen des Bundes und der Länder. Die hier dargestellten Grundsätze können auch auf den nicht-öffentlichen Bereich übertragen werden.
Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben
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Whistleblowing – Hotlines: Firmeninterne Warnsysteme und Beschäftigtendatenschutz - Arbeitsbericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Beschäftigtendatenschutz“ des Düsseldorfer Kreises
Autorinnen/Autoren:
Düsseldorfer Kreis
n diesem Bericht der Arbeitsgruppe "Beschäftigtendatenschutz" des Düsseldorfer Kreises wird die datenschutzrechtliche Zulässigkeit eines unternehmensinternen Meldewesens für Verstöße gegen Verhaltenregeln beurteilt. Das Papier zeigt die rechtlichen Grundlagen für Whistleblowing-Hotlines und gibt Empfehlungen für eine datenschutzgerechte Realisierung. (Arbeitsbericht, Stand: April 2007)
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Der Ruf nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wird lauter
[Meldung eines Kooperationspartners]
Autorinnen/Autoren:
2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Nach den gegen die eigenen Arbeitnehmer gerichteten Überwachungsmaßnahmen bei Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom werden die Rufe nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz bei Datenschützern und Politik lauter.
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Konzerninterner Datentransfer
(pdf-file)
Autorinnen/Autoren:
Regierungspräsidium Darmstadt
Es handelt sich um den Arbeitsbericht
der ad-hoc-Arbeitsgruppe „Konzerninterner Datentransfer“. Erörtert wird die Weitergabe von Personaldaten in großen Konzernen. Zulässigkeitstatbestände zur Weitergabe von Daten werden dargestellt.
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Anonymisieren oder Pseudonymisieren - Büroüberwachung: Die Rechtslage
Autorinnen/Autoren:
TELEPOLIS (TP)
Der Artikel befasst sich mit Arbeitnehmerdatenschutz und stellt veschiedene praktische Anwendungsbereiche dar
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Beschäftigtendatenschutz im Konzern
(pdf-file)
Autorinnen/Autoren:
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein Westfalen (LDI NRW)
Beschäftigte in konzernangehörigen Unternehmen sind oft nicht nur mit Anforderungen des Unternehmens konfrontiert, bei dem sie beschäftigt sind. Vielfach wirkt auch die Konzernmutter oder ein anderes im Konzern mit Personalführungsaufgaben betrautes Unternehmen unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis ein. Die Möglichkeiten und
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Datenschutz im Bewerbungsverfahren
(pdf-file)
Autorinnen/Autoren:
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein Westfalen (LDI NRW)
Arbeitsuchende ebenso wie für die Personaleinstellung Verantwortliche werden darüber informiert, welche Fragen an Stellenbewerberinnen und -bewerber zulässig sind.
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Ortungssysteme und Beschäftigtendatenschutz
(pdf-file)
Autorinnen/Autoren:
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein Westfalen (LDI NRW)
Unternehmen setzen die Ortungsmöglichkeiten über GPS- oder Handytechnik auch in Fahrzeugen und mobilen Arbeitsplätzen von Beschäftigten ein. Unsere Hinweise und Empfehlungen informieren darüber, was Unternehmen beachten müssen, die den Einsatz solcher Ortungstechnik planen.
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Arbeitnehmerdatenschutzgesetz im Winterschlaf?
[Meldung eines Kooperationspartners]
Autorinnen/Autoren:
Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
Steffen Schröder
Neun Monate nach den Skandalen bei Lidl & Co. hat die Bundesregierung den Arbeitnehmerdatenschutz ad acta gelegt. Diesen Eindruck hatten die Experten des BvD-Arbeitskreises „Datenschutz in Recht und Praxis“ auf ihrem Treffen am vergangenen Wochenende in Kempten.
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Positionspapier zum Arbeitnehmerdatenschutz
Autorinnen/Autoren:
Deutscher Gewerkschaftsbund (Bundesvorstand)
Deutscher Gewerkschaftsbund (Bundesvorstand)
DGB Bundesvorstand, Positionspapier zum Arbeitnehmerdatenschutz, Beschluss vom 02.12.2008
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Arbeitnehmer-Datenschutz aktuell: Videoüberwachung
(pdf-file)
Autorinnen/Autoren:
Herr Weichert (ULD SH)
Die Vortragsfolien des Leiters des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein beleuchten die Videoüberwachung im Arbeitsbereich im Hinblick auf die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des indiviuellen und kollektiven Arbeitsrechtes sowie aus der Aufsichtsperspektive.
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E-Mail-Weiterleitung nach Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Betrieb?
Autorinnen/Autoren:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen (LfDI Bremen)
Häufig steht die Frage an, wie Betriebe und Unternehmen mit dem E-Mail-Account einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters verfahren sollen, wenn dieser vorübergehend oder länger ausfällt oder von heute auf morgen ausgeschieden ist.
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Firmeninterne Warnsysteme und Beschäftigtendatenschutz
Autorinnen/Autoren:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen (LfDI Bremen)
"Whistleblowing-Hotlines" sind firmeninterne Warnsysteme, über die Mitarbeiter/-innen ein nicht regelkonformes Verhalten ihrer Kollegen/-innen melden können. Sie gewinnen für Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Dabei legt in der Regel die Firmenleitung fest, auf welchem Weg solche Mitteilungen zu erfolgen haben und verpflichten
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Erhebung von Gesundheitsdaten im Bewerbungsverfahren
Autorinnen/Autoren:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen (LfDI Bremen)
Häufig wird die Frage gestellt, ob die Erhebung von Gesundheitsdaten durch einen Arbeitgeber bereits bei der Bewerbung zulässig ist.
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Namensschilder auf Arbeitskleidung
Autorinnen/Autoren:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen (LfDI Bremen)
In Unternehmen ist es vielfach üblich, dass Beschäftigte auf ihrer Kleidung oder der firmeneigenen Arbeitskleidung Namensschilder tragen, die mit dem vollständigen Namen (Vor- und Nachname) des jeweiligen Beschäftigten versehen sind. Bei einem Name handelt es sich um ein personbezogenes Datum.
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Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Autorinnen/Autoren:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen (LfDI Bremen)
Der Einsatz von Videotechnik in der Arbeitswelt nimmt zu. Dabei geht es oft in erster Linie nicht um Arbeitnehmerüberwachung, sondern z.B. um Prozesssteuerungen in der Produktion oder um die Materialkontrolle oder aber um Kundenüberwachung. Gleichwohl können auch immer Interessen der
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Leitfaden „Internet am Arbeitsplatz“
Autorinnen/Autoren:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Der vorliegende Leitfaden zum datenschutzgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Nutzung von Internet- und E-Mail-Diensten am Arbeitsplatz ist in erster Linie für den Bereich der Bundesverwaltung konzipiert. Die dabei entwickelten Grundsätze lassen sich darüber hinaus auch auf die datenschutzrechtliche
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73. DSB-Konferenz-Entschließung: GUTE ARBEIT in Europa nur mit gutem Datenschutz
Autorinnen/Autoren:
Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder (Konferenz der)
Ein weiteres Thema der Konferenz waren die vielfältigen Bedrohungen von Persönlichkeitsrechten und Datenschutz im Arbeitsverhältnis. Anlässlich einer Initiative der EU-Minister für Beschäftigung und Soziales für GUTE ARBEIT fordert die Konferenz dazu auf, auch den Beschäftigtendatenschutz zu stärken. Angesichts stetig wachsender
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Personalakte: Besonderer Schutz für sensible Daten
Autorinnen/Autoren:
Keine Autoren genannt
Der Autor stellt im Magazin Stern im Überblick einige Grundsätze des Personalaktenrechts vor.
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Privacyrights.org: Employee Monitoring: Is There Privacy in the Workplace?
Autorinnen/Autoren:
Keine Autoren genannt
Diese Übersicht der Organisation Privacyrights stellt die Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes in den USA dar.
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Privacyrights.org: Employment Background Checks: A Jobseeker's Guide
Autorinnen/Autoren:
Keine Autoren genannt
Diese Übersicht der Organisation stellt Hintergründe der in den USA vielfach verbreiteten Überprüfung von Arbeitnehmern vor ihrer Einstellung dar.
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Stellungnahme 1/2006 über die Anwendung von EU-Datenschutzvorschriften auf innerbetriebliche Maßnahmen zur Unterstützung von Hinweisgebern (whistleblowing) in den Bereichen Buchhaltung, Rechnungsprüfung, Buchprüfung und Kampf gegen Bestechung
(pdf-file)
Autorinnen/Autoren:
Art.29-Datenschutzgruppe
Stellungnahme 1/2006 über die Anwendung von EU-Datenschutzvorschriften auf innerbetriebliche Maßnahmen zur Unterstützung von Hinweisgebern (whistleblowing) in den Bereichen Buchhaltung, Rechnungsprüfung, Buchprüfung und Kampf gegen Bestechung sowie Bank- und Finanzkriminalität
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Was ist zu beachten, wenn den Mitarbeitern die private Nutzung des dienstlichen Internet-Anschlusses erlaubt werden soll?
Autorinnen/Autoren:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD SH)
An das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein wurde verschiedentlich die Frage herangetragen, welche Konsequenzen und welcher Handlungsbedarf sich ergibt, wenn den Beschäftigten einer öffentlichen Stelle die private Nutzung des dienstlichen Internetanschlusses in beschränkten Umfang erlaubt wird. Dazu haben wir die
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Erläuterungen zur Telefonüberwachung am Arbeitsplatz
Autorinnen/Autoren:
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB Schweiz)
Am Arbeitsplatz ist die Privatsphäre des Arbeitnehmers geschützt. Der Arbeitgeber ist demnach gehalten, die notwendigen Vorkehren zu treffen, um die Privatsphäre zu schützen und zu achten . Der Arbeitnehmer hat indessen die ihm übertragene Arbeit sorgfältig auszuführen und die berechtigten
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Guideline document for the implementation of whistleblowing systems in compliance with French Data Protection Act
Autorinnen/Autoren:
Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL)
Diese Orientierungshilfe der franösischen CNIL (Commission nationale de l’informatique et des libertés) befasst sich mit der Datenschutzkonformität von Whistleblowing Hotlines nach französischem Datenschutzrecht.
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Moderne IT-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz
Autorinnen/Autoren:
Herr Weichert (ULD SH)
In dem Vortrag des Leiteres des ULD auf einer Tagung von BTQ und ver.de - Fachbereich Handel November 2004 wird die Frage behandelt, welche datenschutzrechtlichen Konsequenzen neue Formen ubiquitärer technischer Überwachung am Arbeitsplatz haben können. Beispiel hierfür ist ein Betrugsbekämpfungssystem
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Spiegel Online: Arbeitswelt - Was tun, wenn der Chef spioniert?
Autorinnen/Autoren:
Keine Autoren genannt
Der Beitrag thematisiert die Problematik um den heimlichen Einsatz von PC-Spionageprogrammen am Arbeitsplatz, welche sich aus noch fehlenden Arbeitnehmerdatenschutzregelungen ergibt.
Der Artikel ist nur über das kostenpflichtige Archiv zu erreichen
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Erläuterungen zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Autorinnen/Autoren:
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB Schweiz)
Videoüberwachungsanlagen, heutzutage oft auch als Webcam vorhanden, lösen erfahrungsgemäss bei den betroffenen Arbeitnehmern negative Gefühle aus und verschlechtern das allgemeine Betriebsklima. Sie können das Wohlbefinden, die psychische Gesundheit und damit die Leistungsfähigkeit des Personals beeinträchtigen. Es liegt deshalb
im Interesse aller
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Erläuterungen zur Telefonüberwachung am Arbeitsplatz
Autorinnen/Autoren:
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB Schweiz)
Der Telefonapparat gehört zu den meist gebrauchten Kommunikationsmitteln am Arbeitsplatz und wird in der Regel sowohl für geschäftliche als auch für private Zwecke gebraucht. Der Arbeitgeber ist im Zusammenhang mit der Überwachung des Telefonverkehrs gehalten, die Persönlichkeit des Arbeitnehmers, insbesondere
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Datenschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
(pdf-file)
Autorinnen/Autoren:
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein Westfalen (LDI NRW)
Die LfD NRW wird häufig mit Beschwerden und Anfragen befasst, die den Datenschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Gegenstand haben. Die Ausarbeitung zu nachfolgenden Stichworten soll einen Überblick über die Datenschutzprobleme geben, die dabei immer wieder angesprochen wurden. Beschäftigten, Personalvertretungen
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Leitfaden über Internet- E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz
Autorinnen/Autoren:
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB Schweiz)
Die Fragen darüber, was erlaubt ist und was nicht, wenn es um den privaten Gebrauch von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz geht, häufen sich. In einem Leitfaden präsentiert nun der EDSB die Voraussetzungen und den korrekten Verlauf der Überwachung des
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FAZ.NET: EU will Internet-Nutzung am Arbeitsplatz regeln
Autorinnen/Autoren:
Keine Autoren genannt
Der Beitrag befasst sich mit den uneinheitlichen bzw. nicht vorhandenen Regelungen zur Internet-Nutzung am Arbeitsplatz innerhalb der EU. In Reaktion darauf plant die EU-Kommission für spätestens 2005 einen spezifischen Richtlinienvorschlag für eine EU-Rahmenregelung.
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Erläuterungen zu Referenzauskünften im Bewerbungsverfahren
Autorinnen/Autoren:
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB Schweiz)
Lehre und Praxis sehen im Zusammenhang mit der Erteilung von Referenzauskünften unterschiedlich aus. Insbesondere ist es umstritten, ob Referenzauskünfte nur mit der Einwilligung des Bewerbers erteilt werden dürfen. Nach Inkrafttreten des Datenschutzgesetzes erhoffte man sich eine Lösung. Die Rechtslage und
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Urteil des EuGH zur Offenlegung der Einkommensdaten von Arbeitnehmern gegenüber dem Rechnungshof
Autorinnen/Autoren:
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bespricht das Urteil des EuGH. In seinem Urteil vom 20.05.2003 beschäftigt sich der EuGH auf Vorlage verschiedener östereichischer Gerichte mit der Frage, ob es einen Verstoß gegen die europarechtlichen Vorgaben zum Datenschutz
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Zirkulation von Personaldaten im Weltkonzern (aus dem 25.Tätigkeitsbericht des ULD Schleswig-Holstein)
Autorinnen/Autoren:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD SH)
Die einzelnen Teile eines Konzernes gelten datenschutzrechtlich als selbstständige Unternehmen, auch dann, wenn sie technisch ein einheitliches Personalinformationssystem betreiben.
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Was nicht in Personalfragebögen stehen darf (aus dem 25.Tätigkeitsbericht des ULD Schleswig-Holstein)
Autorinnen/Autoren:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD SH)
Die in einem Personalfragebogen zulässigen Fragen sind bereits seit geraumer Zeit durch die Rechtsprechung festgelegt worden. Auf vielen Fragebögen finden sich allerdings nach wie vor unzulässige Fragen.
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Kontrolle der Internet-Nutzung durch den Arbeitgeber (aus dem 25.Tätigkeitsbericht des ULD Schleswig-Holstein)
Autorinnen/Autoren:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD SH)
Wenn ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten die Nutzung des Internets nur zu dienstlichen Zwecken erlaubt, darf er grundsätzlich die Korrektheit der Internet-Nutzung stichprobenartig überprüfen. Ist die Internet-Kontrolle durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, ist der Arbeitgeber an deren Vorgaben gebunden. Bei allen Kontrollen
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Datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes der Revisionssoftware "Loss Prevention"
Autorinnen/Autoren:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD SH)
Die Revisionssoftware "Loss Prevention" dient der Aufdeckung von Verlustquellen durch Manipulationen oder Fehlbedienungen an Kassen im Einzelhandel. Dabei kann z.B. beim Einsatz in einer Supermarktkette die Analyse bis auf die einzelne Kasse und deren Bediener heruntergebrochen werden. Der Beitrag beschäftigt
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Datenschutz im Kündigungsschutzprozess (aus dem 24. Tätigkeitsbericht des ULD Schleswig-Holstein)
Autorinnen/Autoren:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD SH)
Bei betriebsbedingten Kündigungen wird oft über die korrekte Auswahl der gekündigten Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gestritten. Wenn Arbeitgeber undifferenziert Listen sämtlicher Beschäftigten mit den kündigungsrelevanten Sozialdaten in den Prozess einführen, kann sich das nicht nur für die Betroffenen, sondern auch
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Erörterung von Beurteilungen in "großer Runde"? (aus dem 24. Tätigkeitsbericht des ULD Schleswig-Holstein)
Autorinnen/Autoren:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD SH)
Beurteilungsdaten gehören zu den besonders vertraulichen Personalaktendaten. Eine Erörterung der Stärken und Schwächen der Betroffenen ist daher nur im Kreis der zuständigen Beurteiler zulässig. Koordinierungsrunden, an denen alle Erst- und Zweitbeurteiler einer Behörde teilnehmen, dürfen sich nur mit den bei
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Cyber-surveillance in the workplace
(pdf-file)
Autorinnen/Autoren:
Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL)
Diese Veröffentlichung der CNIL befaßt sich mit der Überwachung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz und der Rechtlage nach dem französischen Datenschutzgesetz.
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Speicherung von Verbindungsdaten bei Privatgesprächen von Mitarbeitern öffentlicher Stellen
Autorinnen/Autoren:
Lukas Gundermann (ULD SH)
Anmerkungen des ULD zur Ausgestaltung einer gesetzeskonformen Abrechnung der privaten Nutzung der dienstlichen TK-Anlage nach Erlass der TDSV 2000
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Berufliche Internet-Nutzung - Der Arbeitgeber als Provider oder als Big Brother? (aus dem 23. Tätigkeitsbericht des ULD SH)
Autorinnen/Autoren:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD SH)
Immer mehr Beschäftigte haben am Arbeitsplatz Zugang zum Internet. Nicht immer surfen sie nur Seiten an, die im Interesse ihres Arbeitgebers liegen. Wie viel Kontrolle ist notwendig und wie viel ist erlaubt? Darf der E-Mail-Verkehr vollständig überwacht werden?
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